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Verfasst am: 27.03.09, 10:43 Titel: Strafanzeige wegen angeblicher Beleidigung
Hallo zusammen,
Person A hat Person B angezeigt wegen angeblicher 2maliger Beleidigung am Telefon (es kam ein Brief von der Polizei). Person B kann sich nur an die eine Beleidigung halbwegs erinnern, doch an die andere kann sie sich überhaupt nicht mehr erinnern. Was Person B auch noch eingefallen ist, ist, dass Person B die Person A nicht direkt beleidigt haben soll, sondern indrekt: Person A hat mit einer anderen Person C telefoniert und Person B hat das Gespräch im gleichen Raum mitgehört. Und wie sich das Gespräch zwischen Person A und Person C etwas zugespitzt hatte, sind wohl diese Worte von Person B indirekt gefallen, also sie wurden nicht persönlich gesagt, sondern nur quasi in dem Raum gebrüllt, wodurch sich Person A angesprochen fühlte (da das Thema des Gespräches alle 3 Personen trifft und Person B sowie Person C zusammenhalten).
Wie sieht die Rechtslage aus? Wie könnte sich Person B optimal verhalten?
Wie sieht es allgemein bei solchen Beleidigungsanzeigen aus? Wie wird das ablaufen? Wie kann man die Anzeige anfechten bzw. abstreiten?
Des Weiteren hat Person C auch einen Zeugungsbefragungsbrief von der Polizei bekommen. Könnt ihr hierzu etwas sagen?
Vielen Dank im Voraus für die Auseinandersetzung dieses Falles.
MfG fangiga
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