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Sanderave
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 10:47    Titel: Klagen Internetportal Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zwecks Internetrecht und Meinung äussern.

Eine Person eröffnet ein Internetportal in dem man seine Meinung und Erfahrungen über jegliche Art von Ämtern und Firmen abgeben kann.
Dieses Portal ist öffentlich und jeder kann dort lesen.

Können die Firmen und/oder Ämter dagegen rechtliche Schritte einleiten?

MfG
Sanderave
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte mal definieren was Sie unter "Meinung und Erfahrungen über jegliche Art von Ämtern und Firmen abgeben kann." verstehen.
Pauschal würde ich mal sagen, wenn es in die Richtung geht wie ich vermute das
Zitat:
Können die Firmen dagegen rechtliche Schritte einleiten

schnell ein Punkt erreicht werden könnte, wo die Antwort auf die Frage "Ja" lautet.
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Sanderave
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine ein Portal in dem man seine realen Erfahrungen schreiben kann.

Nehmen wir z.B. eine fiktive Person A und eine Fiktive Firma B:

A hat bei B einen Wohnzimmerschrank gekauft. Der Schrank war gleich zu beginn defekt, und B weigert sich den Schaden durch Preisnachlass oder durch Rücknahme oder wie auch immer zu erstatten.
A möchte nun in diesem Portal darüber berichten.

Oder ein Zweites Beispiel:

A hat bei B etwas mit Vorkasse bezahlt und die Ware nie erhalten. Nun möchte A in diesem Portal vor dieser Firma warnen.


Ein drittes Beispiel:
Mutter = A, Vater = B, Amt = C

A hat ein gemeinsames Kind mit B. Das Kindeswohl wird nachweisbar durch B gefährdet, und dennoch stellt C sich quer und zwingt A zur regelmäßigen Übergabe des Kindes an B.
A möchte darüber im Portal berichten.

Diese Beispiele sind absolut aus der Luft gegriffen und gelten nur als das was sie sind, nämlich als Beispiel.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 02:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, daß der Betreiber vermutlich ständig (!) den Ärger haben wird, daß die Kritisierten den Wahrheitsgehalt der Kritik bestreiten werden und der Betreiber dann sehen kann, ob er diesen vom Kritisierenden bestätigt/bewiesen bekommt oder nicht.

Folglich wird es wohl Abmahnungen hageln, weil der Betreiber auch dann, wenn er für den eigentlichen Inhalt nicht haftet, zumindest auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Gerade in Beispiel #3 ist die Wahrscheinlichkeit, daß das dem Betreiber großen Ärger bringt, vermutlich jenseits der 80%.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist, daß der Betreiber vermutlich ständig (!) den Ärger haben wird, daß die Kritisierten den Wahrheitsgehalt der Kritik bestreiten werden und der Betreiber dann sehen kann, ob er diesen vom Kritisierenden bestätigt/bewiesen bekommt oder nicht.Folglich wird es wohl Abmahnungen hageln, weil der Betreiber auch dann, wenn er für den eigentlichen Inhalt nicht haftet, zumindest auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.Gerade in Beispiel #3 ist die Wahrscheinlichkeit, daß das dem Betreiber großen Ärger bringt, vermutlich jenseits der 80%.

Das passiert mit Sicherheit, wenn man die realen Namen der Personen nennt und die realen Orte. Wenn dies nicht geschieht, kann eigentlich nichts passieren. Ein "Martin G aus S" ist völlig unverfänglich und kann alles mögliche heissen. (Wenn man es nicht ausgebufft anonym so beschreibt, dass man dennoch auf die Person oder Firma und die Örtlichkeit schliessen kann) Auch müsste der Beschwerer erst einmal einen solchen Eintrag unter "zig Foren" finden und was, wenn er eine Geschichte findet, die genau SEINE Angelegenheit betrifft ? Wie will er beweisen (bei einer Klage) dass er auch wirklich gemeint war. Er ist ja in der Beweispflicht, nicht der Beschuldigte.
Wenn die nötige Diskretion gewahrt bleibt, sehe ich keine Bedenken, dass der Betreiber des Forum sich regelmässig die Haare raufen muss. Wenn es nämlich wirklich nur um die INHALTE und die Erfahrungen der einzelnen Schreiber geht und nicht um ein organisiertes Massen-Verleumden oder primitivstes AN-DEN-PRANGER-STELLEN ist das doch alles ganz in Ordnung m.E. nach und auch rechtlich gesehen, völlig unbedenklich. LG Phönix
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sanderave,

gelegentlich posten die Moderatoren den nachfolgenden Hinweis:

FDR hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,

bitte beachten Sie Folgendes:
  • Verwendung von Namen

    Jede öffentliche Aussage zu einer Person / Produkt / Firma usw. kann einer Person bzw. einem kommerziellen Anbieter nicht passen und als geschäfts- oder rufschädigend interpretiert werden oder Rechte Dritter verletzen. Da das FDR für solche meist anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge mit Nennung von

    • Namen von Personen
    • Namen von Produkten, Waren, Erzeugnissen aller Art
    • Namen von Firmen

    generell nicht erwünscht. Schlimmer ist es noch, wenn solche Beiträge insbesondere negative Bewertungen enthalten. Diese Beiträge müssen gelöscht werden!
    Namens-Abwandlungen, die einen leichten und eindeutigen Rückschluß auf den eigentlichen Klarnamen zulassen, sind ebenso unerwünscht.


  • Hilfen / So geht's:

    Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!

Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.


Mit freundlichem Gruss

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)

Diesen Hinweis posten wir nicht, um die User zu ärgern, sondern um einer möglichen Haftung vorzubeugen.

Die Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos:

Art. 5 GG hat folgendes geschrieben::
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
...

Zu
Sanderave hat folgendes geschrieben::
Können die Firmen und/oder Ämter dagegen rechtliche Schritte einleiten?

Ja, das können sie, und tun es auch, wenn die Voraussetzungen des Artikel 5 Absatzes 2 gegeben sind.

Liebe Grüße

Klaus
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Sanderave
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Wenn ich alles zusammenfasse dann muss der Betreiber eines solchen Portals dafür sorge tragen das die Persönlichkeitsrechte der Kritisierten nicht verletzt werden.
Am besten dadurch das keine Namen von Personen und Firmen genannt werden. Wenn dies durch Kontrolle des Portal-Teams gewährleistet wird sollte es keine Probleme geben. Ich verstehe es zumindest so.

Gibt es denn eine zeitliche Grenze in denen die Beiträge geändert werden müssen falls ein solcher Verstoß gegen die Regeln vorliegt?


LG, Sanderave
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