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Inkasso Ankündigung ohne vorherige Nachricht?

 
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Autor Nachricht
Luparo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:17    Titel: Inkasso Ankündigung ohne vorherige Nachricht? Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe heute ein Schreiben von einem Online-Zahlungssystem erhalten, indem mir mitgeteilt wurde, "Kündigung wegen Zahlungsverzuges".
Angeblich sei ein Betrag von über 50 EUR nicht beglichen worden und ich habe nun 14 Tage Zeit zu bezahlen, ansonsten geben die es an eine Inkassofirma weiter.

Außerdem heißt es, ich habe auf (angebliche) mehrmalige Aufforderungen nicht reagiert.

1. Diese Zahlung habe ich nicht getätigt, weiß noch nicht mal, wofür die gewesen sein soll (wird in dem Schreiben auch nicht näher beschrieben). habe gerade beim Suchen in alten E-Mails festgestellt, daß ich mich im Jahr 2005 mal bei dem Zahlungssystem angemeldet hatte. Wußte ich gar nicht mehr, daß ich da ein Konto habe, da ich außer direkt nach der Anmeldung damals einmalig etwas für ein paar Euro bezahlt habe und seit dem nie mehr was damit gemacht habe und auch danach nie irgendwelche Mails bekam.

2. Ich habe nie eine E-Mail oder einen Brief erhalten, worin eine Zahlung von mir bestätigt wurde. Auch habe ich nie eine Mail oder Brief wegen offener Rechnung, Zahlungserinnerung o.Ä. erhalten (Und ich hebe alle Mails auf, insbesonders die mit Onlinekauf o.Ä. zusammenhängen).

3. Dieses Schreiben mit Ankündigung auf Inkasso wurde ganz normal als Brief (kein Einschreiben) geschickt.

Meine E-Mailadresse, die ich damals bei denen angab, existiert auch noch, also wäre auszuschließen, daß irgendwelche Mails von denen im Nirvana gelandet sind.

Wie ist hier die genaue Rechtslage?
Welche einzelnen Schritte und Nachweise muß das fordernte Unternehmen erst unternehmen, bevor eine nicht nachzuvollziehende Ankündigung auf Inkasso geschickt werden kann?
Welche Rechnungen, Zahlungserinnerungen und/oder Mahnungen, und in welcher Form (Einschreiben?) müssen gesetztlich vorher geschickt werden?

Soll ich auf dieses einzige, nicht per Einschreiben erhaltene Schreiben reagieren oder es einfach ignorieren?

Gruß
Jens
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erlotanier
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest müßte die Forderung begründet werden.
Außerdem währe die Verjährung zu prüfen.
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