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habe eine Frage zu der Höhe der zulässigen Abschreibung.
Sachverhalt: X + Y erben von Z zu je 50 % ein Einfamilienhaus und setzen
sich nach 1 Jahr auseinander.
Im Rahmen der Auseinandersetzung erhält Y das komplette
Grundstück und zahlt X dafür 100.000 Euro.
Das Gebäude hat zum Auseinandersetzungstag noch ein
Abschreibungsvolumen von 50.000 Euro.
Der Verkehrtswert des Grundstücks liegt bei 100.000 Euro
Von welchem Betrag kann Y nun abschreiben ?
-> 50.000 + 100.000 (abzüglich Grundstücksanteil) ?
-> 100.000 (abzüglich Grundstücksanteil) ?
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