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Verfasst am: 24.03.09, 16:15 Titel: Absetzbarkeit von Spendenbescheinigungen
Hallo,
die Druckerei Mustermann spendet einem als gemeinnützig anerkannten Verein 1.000 Flyer, die für den steuerbegünstigten Zweck des Vereins verwendet werden.
Fall 1:
100,00 € Nettopreis
019,00 € MwSt.
119,00 € Betrag, den ein "normaler" Kunde zu zahlen hätte
Da es sich um eine Sachspende handelt, stellt die Druckerei keine Rechnung aus.
Die Druckerei gibt einen Vorsteuergewinn von 10 % an.
Frage 1: Welcher Betrag kann in die Zuwendungsbestätigung eingesetzt werden?
Frage 2: Muß die Druckerei USt. abführen?
Die Druckerei verzichtet auf Bezahlung der Rechnung
Frage 3: Welcher Betrag kann in die Zuwendungsbestätigung eingesetzt werden?
Frage 4: Muß die Druckerei USt. abführen? _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
ich würde sagen in beiden Fällen hat die Druckerei
100 EUR Erlöse 19%
führt 19 EUr Umsatzsteuer ab
erhält eine Spendenbescheinigung über 119 EUR, da ich davon ausgehe dass der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sollte er es doch sein so erhält die Druckerei eine Spendenbescheinigung über 100 EUR.
Zur Veranschaulichung
Der Verein schreibt eine rechnung über 119 EUR, der Verein zahlt die 119 EUR und in der nächsten Sekunde sagt dir Druckerei "ich wollte gar kein Geld, hier hast du den Betrag zurück" und überweist das Geld zurück. Lösung wäre dann auch wie oben.
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erhält eine Spendenbescheinigung über 119 EUR, da ich davon ausgehe daß der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sollte er es doch sein, so erhält die Druckerei eine Spendenbescheinigung über 100 EUR.
Wie das?
Der Spender hat doch auf 119 Euro verzichtet...
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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erhält eine Spendenbescheinigung über 119 EUR, da ich davon ausgehe daß der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sollte er es doch sein, so erhält die Druckerei eine Spendenbescheinigung über 100 EUR.
Wie das?
Der Spender hat doch auf 119 Euro verzichtet...
Ronald
Sorry mein Fehler ! Hoffe Sie stimmen mir in dem Rest der Ausführungen zu
vielen Dankl für die Antworten.
jetzt würde mich noch interessieren, wie es sich in den beiden Fällen mit der Einkommens- / Körperschaftssteuer verhält. _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
vielen Dankl für die Antworten.
jetzt würde mich noch interessieren, wie es sich in den beiden Fällen mit der Einkommens- / Körperschaftssteuer verhält.
Mich interessiert speziell, wie Sachspenden einer juristischen Person bei der Körperschaftssteuer zu behandeln sind.
Beispiel:
Firma Mustermann spendet einem Verein einen PC für dessen gemeinnützige Zwecke. Den PC kaufte Mustermann für € 700,-- + MwSt. = € 833,-- ein. Der Ladenpreis betrage € 1.000,--.
Mein Kenntnisstand ist folgender:
Es handelt sich um eine Sachspende. Mustermann hat den Entnahmewert i.H.v. € 833,-- (inkl. MwSt.) zu versteuern, da es sich um eine betriebsfremde Verwendung handelt. Gleichzeitig erhält er eine Zuwendungsbestätigung über € 833,--, so dass der Steuernachteil neutralisiert wird (auch bei der MwSt., die auf den EKP erstattet wird und bei der Entnahme abzuführen ist). Absetzbar ist der Einkaufspreis, da es insoweit betriebliche Kosten sind. Die Steuerersparnis beträgt 15 % KSt + 5,5 % Soli daraus + Gewerbesteuer, so dass bei einem Hebesatz von 440 % eine Nettobelastung i.H.v. € 481,43 verbleibt.
Ist das so richtig, oder liege ich falsch? _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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