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Verfasst am: 27.03.09, 11:51 Titel: ev bereits im januar abgegeben - eilt sehr
a hat bereits ende januar eine ev abgegeben. nunmehr erhält a ein schreiben indem er darauf hingewiesen wird, dass er den termin zur abgabe der ev versaeumt hat und bis dienstag einen gewissen betrag erbringen soll, da der haftbefehl sonst vollstreckt wird.
dies kann doch wohl nicht wahr sein. a hat bei dem gv, der ihm nunmehr den haftbefehl zugestellt hat im januar die ev abgegeben.
wie soll sich a nun verhalten? soweit a weiss muss man nur einmal in drei jahren eine ev abgeben.
danke für die antworten
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