Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.03.09, 11:54 Titel: Ablehnungbescheid zur erstattung der Fahrtkosten
hallo zusammen
Es geht um die Fahrtkosten die enstehen bzw entstanden wenn von bei der Arge ein Gesprächstermin an steht. Bisher habe ich diese auch immer bekommen, AUCH rückwirkend. Da ich den Antrag nach jedem Gespräch abgegebn habe. Oder wenn mehrere Termine in einem Monat waren, habe ich diese "gesammelt" und in einem beantragt. Da ich mir nicht sicher bin, ob sich an den Gesetzmäßigkeiten etwas geändert hat, also das die Fahrtkosten nicht mehr erstattet werden usw, meine Frage. Ist der Ablehnungsbescheid rechtens? In der Begründung steht, der Antrag muß grundsätzlich vor zustande kommen des Ereignisses gestellt werden etc. Was widerrum heißen würde, man bekommt die Fk vor einem Termin. Oder sehe ich das falsch? Hier bei der Arge bekommt man nicht mal die Fk für ein Vorstellungstermin im Vorraus, sondern nur rückwirkend mit der Bestätigung des Unternehmens. Ein Bekannter bekam die Tage seine Fahrtkosten auch durch einem von ihm gestellten Antrag, auf bereits vergangene Termine. Ich finde dieses Schreiben mehr als lächerlich. Mir fehlt zur Zeit jegliche Inspiration um einen ordentlichen Widerspruch zustande zu bringen oder kann ich das dem RA übergeben?! Wie in etwa könnte der Widerspruch aussehen, gibt es irgendwelche Urteile oder aussagekräftige
Paragraphen?
Danke fürs lesen + LG _________________ Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Berthold Brecht
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.