Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kostenrisiko für die Beklagte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kostenrisiko für die Beklagte

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:35    Titel: Kostenrisiko für die Beklagte Antworten mit Zitat

Hallo, ich hätte auch mal eine Frage.

Ein Kläger erhält erstinstanzlich 50% Recht. Die Kosten des Rechtsstreites werden 50% - 50 % geteilt. Die Beklagte ist damit zufrieden.

Der Kläger ist unzufrieden und klagt sich durch alle Instanzen. Das Urteil ist aber immer das Gleiche, der Kläger bekommt 50% Recht.

Muss nun die Beklagte 50% der gesammten Kosten (durch alle Instanzen) tragen und könnte die Beklagte die Kostenexplosion verhindern?

Oder trägt das "Instanzrisiko" der Kläger?


Danke schon mal für die Antworten.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:45    Titel: Re: Kostenrisiko für die Beklagte Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Hallo, ich hätte auch mal eine Frage.

Ein Kläger erhält erstinstanzlich 50% Recht. Die Kosten des Rechtsstreites werden 50% - 50 % geteilt. Die Beklagte ist damit zufrieden.

Der Kläger ist unzufrieden und klagt sich durch alle Instanzen. Das Urteil ist aber immer das Gleiche, der Kläger bekommt 50% Recht.

Komisches Beispiel. Wenn der Kläger nämlich in der Berufungsinstanz wieder nur zu 50 % Recht bekommt, dann wird die Klage abgewiesen - der Beklagte trägt keine Kosten. Wegen mehr als 50 % wird er ja wohl keine Berufung eingelegt haben.

Oder ist gemeint, daß der Kläger zu den erstinstanzlichen 50 % weitere 50 % der Berufungssumme zugesprochen bekommt - letzlich also 75 %? Geschockt
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 13:04    Titel: Re: Kostenrisiko für die Beklagte Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Muss nun die Beklagte 50% der gesammten Kosten (durch alle Instanzen) tragen


Wenn der Kläger Berufung einlegt, würde die Berufung ja zurückgewiesen, wenn die 2. Instanz entscheidet, daß die erste richtig geurteilt hat. Dann würde der Kläger also die Berufung zu 100% verlieren und folglich auch 100% von deren Kosten tragen. Revision dito.

Edit: KM war schneller.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 14:49    Titel: Re: Kostenrisiko für die Beklagte Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::


Wenn der Kläger Berufung einlegt, würde die Berufung ja zurückgewiesen, wenn die 2. Instanz entscheidet, daß die erste richtig geurteilt hat. Dann würde der Kläger also die Berufung zu 100% verlieren und folglich auch 100% von deren Kosten tragen. Revision dito.




Super das war gemeint - danke. Winken


Dazu noch eine weitere Frage.

Wenn der Kläger 10% dazu gewinnt, also 60% Recht bekommt.

Trägt der Kläger dann 90% der Berufungskosten ( 10% dazugewonnen) oder 40% ( 60% insgesamt gewonnen)?
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 03:18    Titel: Re: Kostenrisiko für die Beklagte Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Wenn der Kläger 10% dazu gewinnt, also 60% Recht bekommt.

Trägt der Kläger dann 90% der Berufungskosten ( 10% dazugewonnen) oder 40% ( 60% insgesamt gewonnen)?


Ich würde denken, die Antwort bekommt man am leichtesten, wenn man sich überlegt, was passiert, wenn der Kläger in der Berufung 100% zugesprochen bekommt.

Dann hat er natürlich vollumfänglich gewonnen, würde also 0% der Berufungskosten tragen. Würde bei Ihrer Rechnung der erste Teil stimmen, müßte er trotzdem 50% der Berufungskosten zahlen, weil er ja nur "50% dazugewonnen" hat.

Würde der zweite Teil stimmen, müßte er ja auch dann, wenn es bei 50% bleibt (die Berufung also zurückgewiesen wird), nur 50% zahlen, da nach Ihrer Rechnung dann "50% insgesamt gewonnen" wurden - was meiner Erklärung widerspricht, daß der dann 100% zahlen müßte, s.o.

Was ist also dann richtig? Nun, wie KM schon gesagt hat, würde der Kläger schlauerweise natürlich Berufung nur bezüglich der nicht zugesprochenen 50% erheben, die damit für die Berufung wieder 100% des Streitwertes ausmachen.

Würde der Kläger also in der Berufung weitere 10% der Gesamtforderung zugesprochen bekommen, wären das 20% der Berufungssumme, er müßte also 80% der Kosten der Berufung tragen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Super erklärt, jetzt habs ich auch verstanden.

Vielen Dank an die Forumsgalionsfigur M.A.S. Winken
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.