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Verfasst am: 27.03.09, 15:04 Titel: Vorladung als Zeuge
Hallo,
Ich muss erst einmal ein Lob an die Macher dieses Forums aussprechen, ich finde es sehr informativ und interessant.
Nun zu meiner Frage...
Mich hatte man vor ca. 4 Monaten am Telefon bedroht, dass man mich abstechen werde und auch beleidigt. Ich erstattete Anzeige und man hat den Täter durch die Handynummer ermitteln können. Den Gerichtstermin habe ich vor einigen Tagen erhalten, ich muss als Zeuge auftreten.
Das Gericht ist aber in der Heimatstadt des Täters und liegt ca. 100 km von meinem Heimatort.
Habe ich auch die Möglichkeit, meine Aussage irgendwo anderst zu machen ?
Muss ich zu diesem Gerichtstermin, weil ich der Person nicht begegnen will, da er in meinen Augen ein psychopath ist.
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Habe mal "geluggelt" und dazu was gefunden.. http://dejure.org/gesetze/StPO/223.html
Demnach müsste ein Zeuge auf jeden Fall dort zum Gerichtsort fahren, muss aber nicht mit in der Verhandlung sein, dem Widersacher nicht persönlich begegnen, wird vom Richter einzeln vernommen. Ich würde einfach beim Gericht anfragen, wie hier verfahren werden kann.
Weiss jemand eine andere Alternative ? LG Phönix
(1) Wenn dem Erscheinen eines Zeugen oder Sachverständigen in der Hauptverhandlung für eine längere oder ungewisse Zeit Krankheit oder Gebrechlichkeit oder andere nicht zu beseitigende Hindernisse entgegenstehen, so kann das Gericht seine Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter anordnen.
(2) Dasselbe gilt, wenn einem Zeugen oder Sachverständigen das Erscheinen wegen großer Entfernung nicht zugemutet werden kann.
Wenn man bedenkt, dass Zeugen teilweise aus dem Ausland anreisen müssen, sind 100 Kilometer m. E. keine "große Entfernung".
Einzige Möglichkeit ist wohl, wie bereits von Phönix3 vorgeschlagen, beim Gericht anrufen und nachfragen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Zeugen müssen m.E. persönlich erscheinen. Ein Gerichtsdiener kann ja während Deiner Verhandlung anwesen sein um dich zu schützen. Aber persönliches Erscheinen, insofern in der Ladung erwähnt, wird unumgänglich sein. Letztendes brachtest Du den Stein ins Rollen, dann sollte man auch bei der Verhandlung als Zeuge verfügbar sein.
100 KM sind nicht weit, und da man ja geladen wurden, werden von der Gerichtskasse auf Antrag die Fahrtkosten erstattet!
gruß
Hollis _________________ Es gibt in diesem Netz Gute und Böse. Wer die Bösen sind,
entscheiden die Guten. (Michael Ottenbruch)
Auf jeden Fall sollte man bei einer solchen Bedrohung zum Gerichtstermin erscheinen, gerade um zu demonstrieren, dass man vor so jemandem keine Angst hat. Erscheint man nicht, weil man sich fürchtet, wird der das wieder tun. Allein das Erscheinen ist ein Zeichen von sozialer Stärke, was dazu führen kann, dass der das zumindest mit dieser Person nicht noch einmal macht.
Und wie geschrieben. Aufwändungen werden i. d. R. erstattet.
Auf jeden Fall sollte man bei einer solchen Bedrohung zum Gerichtstermin erscheinen, gerade um zu demonstrieren, dass man vor so jemandem keine Angst hat. Erscheint man nicht, weil man sich fürchtet, wird der das wieder tun.
Ein ganz wichtiger Aspekt, absolut richtig. Auch daran muss man denken. Bin froh, dass Questor das auch noch erwähnt hat. Es spricht vieles dafür, selbst grösste Entfernungen in Kauf zu nehmen (die Kosten sind ja nicht das Problem, da Zeugengeld vom Gericht erstatten wird). Es ist sogar im weitestens Sinne eine "Konfrontationstherpaie", die dem Zeugen noch grossen Dienst erweisen kann, wenn er sich denn einen Ruck gibt und hinfährt. Denn real passieren kann ihm dort nichts, aber er ist wieder ein Stück weit stärker geworden und hat den Vorfall wieder ein Stück weit verarbeitet damit. LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
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