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Sven0986 Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 18.03.09, 08:34 Titel: Vorladung zur Hauptverhandlung |
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Guten Morgen!
Ich habe eine Frage! Gesternmorgen fand ich einen Brief in meinem Briefkasten, gelber Umschlag, förmliche Zustellung.
Hat mich schon stutzig gemacht! Ich öffnete das schreiben und dort stand einfach, das ich zur Hauptverhandlung im August eingeladen bin! Drin steht weder wieso, warum und weshalb. Einfach nur ein Termin!
Ich weiss nicht wie ich damit umgehen soll! Wo kann ich mir Infos holen worum es sich überhaupt handelt, oder wie kann ich am besten vorgehen?
Danke für Antworten |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 18.03.09, 08:54 Titel: |
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Bestimmt gabs einen Absender, eventuell eine Telefonnummer, aber auf jedenfall den Ort wohin man eingeladen wird. Dann gibts Telefonbuecher und eine Auskunft, dort kann man fragen, welche Telefonnummern diesem Ort zugeordnet sind, dort dann anrufen und unter Hinweis auf das freundliche Schreiben nachfragen um was es denn geht. |
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Sven0986 Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 18.03.09, 08:59 Titel: |
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Das hab ich mir im ersten Moment auch gedacht!
Aber ist es denn generell möglich angeklagt oder als zeuge eingeladen zu werden, ohne sich vorher zu äußern oder ähnliches?
Ich meine doch, das man vorher zumindest iirgendwas bekommt....einen Anhörungsbogen oder irgendetwas von der Polizei/Staatsanwaltschaft? |
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Sven0986 Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 18.03.09, 11:22 Titel: |
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Das hilft mir auch nicht viel weiter! Ich habe keine Anhörung durch Beamte etc. gehabt!
Ich konnte mich zu gar nichts äußern....darüber hinaus was ich nicht einmal worum es genau geht!
Also steht mir zu, das ich eine Anhörung durch Beamte etc. beantrage? Gibt es überhaupt die Möglichkeit mich vor dem Gerichtstermin, nach Klarheit worum es geht, mich zu äüßern?? |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 18.03.09, 11:29 Titel: |
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Sven0986 hat folgendes geschrieben:: | Das hilft mir auch nicht viel weiter! Ich habe keine Anhörung durch Beamte etc. gehabt!
Ich konnte mich zu gar nichts äußern....darüber hinaus was ich nicht einmal worum es genau geht!
Also steht mir zu, das ich eine Anhörung durch Beamte etc. beantrage? Gibt es überhaupt die Möglichkeit mich vor dem Gerichtstermin, nach Klarheit worum es geht, mich zu äüßern?? |
Sie könnten sich bei der Stelle, welche die Vorladung verschickt hat, erkundigen oder Sie warten den Termin der Hauptverhandlung ab und erfahren im Gerichtssaal um was es geht. Üblicherweise steht auf Vorladungen der Gegenstand der Verhandlung (Name des Angeklagten). Da sollte es einem so langsam schon dämmern um was es geht. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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Sven0986 Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 18.03.09, 11:46 Titel: |
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Nunja...ich werde mich wohl an die Geschäftsstelle des Amtsgericht wenden.
Ich habe eine Ahnung worum es gehen könnte, es liegt fast 2 jahre zurück. Dennoch bin ich überrascht das direkt solch ein Schreiben ins Haus flattert!
Nun grübel ich was genau mir vorgeworfen wird!
Wenn ich es kurz zusammenfassen darf:
Ich hatte eine Wohnung bewohnt die vom Arbeitsamt bezahlt werden sollte. Der Zahlung kamen sie aus mir unbekannten Gründen nicht nach. Der Vermieter [Da die Nationalität in diesem Rechtsfall aber auch sowas von keine Rolle spielt: gelöscht. Biber] wurde mir gegenüber aufmüpfig und bedrohlich! Aus Angst vor den Konsequenzen bin ich "geflüchtet" ohne mich beim Vermieter zu melden und habe einige Gegenstände in der Wohnung gelassen!
Bis zu dem Schreiben bestand kein Kontakt!
Wenn es zu einer Verurteilung kommt, ist mit welcher Strafe zu rechnen? Wie nennt sich generell dieser Tatbestand? |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 18.03.09, 12:04 Titel: |
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Sven0986 hat folgendes geschrieben:: | Der Vermieter([color=red][Da die Nationalität in diesem Rechtsfall aber auch sowas von keine Rolle spielt: gelöscht. Biber]t) |
Hervorhebung durch mich.
Ist das jetzt relevant für den Fall oder warum erwähnen Sie es?
Sorry, mußte sein! Gruß Biber _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Sven0986 Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 18.03.09, 12:07 Titel: |
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Nunja, Personen mit dem Ursprung haben von Natur aus eine besondere Mentalität.....sollte verdeutlichen das man es mit der Angst zutun bekommt wenn diese Personen etwas aus der Haut fahren! |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 18.03.09, 12:20 Titel: |
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Sven0986 hat folgendes geschrieben:: | Nunja, Personen mit dem Ursprung haben von Natur aus eine besondere Mentalität..... | So ein gepflegtes Vorurteil hat doch was... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 18.03.09, 12:20 Titel: |
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Moin,
Sven0986 hat folgendes geschrieben:: | Nunja, Personen mit dem Ursprung haben von Natur aus eine besondere Mentalität.....sollte verdeutlichen das man es mit der Angst zutun bekommt wenn diese Personen etwas aus der Haut fahren! |
Woher haben Sie diese Weisheit denn?
Letztendlich hat dieser ....Ihnen eine Wohnung vermietet ....mit seiner äh..."besonderenn Mentalität."
Wenn ich von meinem Mieter - aus welchem Grunde auch immer - keine Miete bekomme, bin auch nicht nicht gerade hell begeistert.
Wenn dieser dann auch noch spurlos verschwindet.....
Generell nennt sich sowas Betrug - zur genaueren Beurteilung fehlen aber hier einige Angaben.
In der Sache müßte in der "Einladung" aber stehen um was es geht - ?
mano |
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Sven0986 Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 18.03.09, 12:24 Titel: |
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mano hat folgendes geschrieben:: | In der Sache müßte in der "Einladung" aber stehen um was es geht -?mano |
Genau das steht da eben nicht! Wie gesagt, nur Datum, Uhrzeit und Saal! Fertig aus |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 18.03.09, 13:02 Titel: |
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Ich glaub nicht dass hier jemand ne funktionierende Glaskugel hat. Benutzen sie das Telefon. |
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Pünktchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 18.03.09, 14:00 Titel: |
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Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | Es gibt eine obligatorische Vernehmung im Ermittlungsverfahren gemäß § 163a Abs. 1 StPO.
Die Vernehmung erfolgt meist durch Polizeibeamte im Rahmen des ersten Zugriffs. Es genügt, wenn die Möglichkeit zu einer Äußerung gegeben wird.
Erfolgt im Ermittlungsverfahren keine Gewährung rechtlichen Gehörs, so kann das Gericht die Nachholung bei der Staatsanwaltschaft anregen. Im Übrigen wird der Mangel durch Aufforderung un Erklärung im Sinne des § 201 StPO geheilt. |
Bitte? Es ist sogar vorgekommen, dass Zeugen, die davor noch nichts wussten, erst in der Hauptverhandlung benannt werden und ihnen sinngemäß gesagt wurde: "Bitte kommen sie so schnell wie möglich ans Gericht und sagen sie aus".
Wieso sollten Zeugen vorher angehört werden?
Sebst, wenn man überlesen hat, dass es um eine Ladung als Zeugen geht, sollte man nicht gleich davon ausgehen, dass er als Angeklagter geladen wurde (was auch überhaupt nicht zu den kritisierten Angaben passt. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 18.03.09, 15:18 Titel: |
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Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | Ist an meiner Aussage irgendetwas unrichtig? | Nein. Hilfreich ist sie aber trotzdem nicht (zumindest nicht für juristische Laien). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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