Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kindesalter Nase gebrochen...wer zahlt?!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kindesalter Nase gebrochen...wer zahlt?!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Chris019
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 16:45    Titel: Kindesalter Nase gebrochen...wer zahlt?! Antworten mit Zitat

Hi,
Im Alter von 13Jahren wurde die Nase gebrochen...6Jahre später, wo die Nase ausgewachsen ist, kann es endlich behoben werden. Nun hat der HNO-Arzt ein Attest für die Krankenkasse ausgestellt. Die Kasse meinte nur solang es keine kosmetische Behandlung es, wird es im RAHMEN übernommen und verlangten eine Verordnung vom aufnehmenden Arzt.

Die Verordnung vom aufn. Arzt hat die Kasse erhalten, aber die Kasse streikt immernoch...ist das überhaupt zu Rechtens??

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen...

vG Chris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 19:52    Titel: Re: Kindesalter Nase gebrochen...wer zahlt?! Antworten mit Zitat

Hallo Chris,
tut mir leid, aber so richtig schlau wird man aus Ihren Angaben noch nicht.
Ist ausserdem eher eine Frage für das Sozialrechtsforum.
Chris019 hat folgendes geschrieben::
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen...
Wir können es versuchen. Dann brauchen wir aber noch 1-2 unbedeutende Zusatzinfos... Mit den Augen rollen

Was ich bisher glaube verstanden zu haben, ist dass ein Arzt in einer HNO-Praxis die Notwendigkeit einer Nasenkorrektur bescheinigt hat, welche nun in einer HNO-Klinik erfolgen soll? Ist das soweit richtig?
Zitat:
Im Alter von 13Jahren wurde die Nase gebrochen...
1. AUA!
2.
a) Wobei ist das passiert?
b) Eigen- oder Fremdverschulden?
(denn es könnte ja auch jemand anderes haften oder die gesetzliche Unfallkasse usw. ...)
Zitat:
6Jahre später, wo die Nase ausgewachsen ist, kann es endlich behoben werden.
WAS soll behoben werden? (welche Beschwerden oder welcher Zustand?)
Zitat:
Nun hat der HNO-Arzt ein Attest für die Krankenkasse ausgestellt.
"Attest" worüber?
Zitat:
Die Kasse meinte nur solang es keine kosmetische Behandlung es, wird es im RAHMEN übernommen
1. Von wem stammt die Aussage der Kasse (Sachbearbeiter am Telefon oder schriftlicher Bescheid?)
2. Was bedeutet "im RAHMEN"? (Im Rahmen wovon?)
Zitat:
und verlangten eine Verordnung vom aufnehmenden Arzt.
1. "Verordnung" worüber? (Kostenvoranschlag? Nochmal die Op-Indikation bestätigen?)
2. welcher "aufnehmende" Arzt? (Für eine solche geplante Operation wird ein Patient in der Regel erst nach Klärung der Kostenfrage "aufgenommen". Vorher besteht kein Behandlungsverhältnis.)
Zitat:
Die Verordnung vom aufn. Arzt hat die Kasse erhalten, aber die Kasse streikt immernoch..
Was bedeutet "streikt"???
1. Hat die Kasse die Kostenübernahme abgelehnt? (Mündlich? Schriftlich? Mit welcher Begründung?)
2. Oder sich nur noch nicht dazu geäussert?

Fragen über Fragen.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chris019
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
Was ich bisher glaube verstanden zu haben, ist dass ein Arzt in einer HNO-Praxis die Notwendigkeit einer Nasenkorrektur bescheinigt hat, welche nun in einer HNO-Klinik erfolgen soll? Ist das soweit richtig?
ja soweit isess richtig..

Eigenverschulden war es auch keins, ein 20-Jähriger hat sie durch ein Schlag gebrochen...laut HNO-Arzt soll eine Korrektur statt finden, wegen einer Schiefnase, was auch schon die ganzen Jahre zur Last liegt...u.a. Beschwerden beim Atmen, Entzünd. Rachen etc...

Direkt haben sie es noch nicht abgelehnt, aber wollen vom behandeltetn Arzt die Notwendikeit der OP haben, bis sie die Kosten übernehmen. Aber bekommen haben sie die Verordnung vom Chirugen...und jetzt kommt der selbe Brief, dass die immernoch die Notwendigkeit brauchen bzw. im Schreiben stand auch das keine Wahlleistungen übernommen werden...hallo, die soll so wieder sein, wie sie einmal war!

Endlich nach 6Jahren soll es behoben werden und dann machen die Probleme, obwohl man dazu kein Arzt brauch, da man es ja deutlich sehen kann!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

Chris, die Verordnung ist nicht das gleiche wie ein Attest ueber die Notwendigkeit der OP.
Dass die Kasse keine Wahlleistungen uebernimmt, ist eigentlich normal; falls du Einzelzimmer haben willst oder aehnliches wirst du dafuer selber zahlen muessen, ebenso fuer Behandlungen, fuer die keine medizinische Notwendigkeit besteht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.