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Interpretation nächstmöglich

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 16:55    Titel: Interpretation nächstmöglich Antworten mit Zitat

Hallo ich habe mal wieder eine Frage zu folgender Stammtischdiskussion:

Wie genau ist eigentlich nächstmöglich aus Verbrauchersicht definiert?

Beispiel: A wechselt online seinen Strom, Gas, Telefon weißwas ich Vertrag und bevollmächtigt dabei den neuen Lieferanten bei dem alten zu kündigen.

Dann kommt ja ständig sowas wie "Umstellung zum nächstmöglichen Termin"

Ist das nächstmöglich zwangsweise Verbraucherfreundlich zu interpretieren, also dann wann der Vertrag mit dem alten DIenstleister endet oder kann sich der Dienstleister dann quasi aussuchen, dass er unmittelbar mit der Lieferung beginnt?
_________________
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 03:07    Titel: Antworten mit Zitat

In der Konstellation ("bevollmächtigt dabei den neuen Lieferanten bei dem alten zu kündigen") würde ich ersteres denken, denn offenbar wollte der A damit ja verständigerweise nicht erklären, daß er gerne eine Weile von zwei Lieferanten gleichzeitig etwas beziehen möchte.

In sofern wäre dieser Interpretation zuzuneigen, weil sie nicht nur die verbraucherfreundlichste, sondern auch die lebensnaheste Variante ist.

Anders mag es in der Situation aussehen, daß jemand eine Wohnung "zum nächstmöglichen Termin" beziehen möchte, obwohl vielleicht parallel noch der Mietvertrag mit dem alten VM läuft.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Trickbetrüger
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Anmeldungsdatum: 03.10.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
offenbar wollte der A damit ja verständigerweise nicht erklären, daß er gerne eine Weile von zwei Lieferanten gleichzeitig etwas beziehen möchte.
.

Moin,

wie muesste man sich das denn bei einem Strom oder Gasanbieter vorstellen?

mfg
_________________
windalf hat folgendes geschrieben::
Man könnte also auch mit der Todesstrafe leben.

Wirklich wahr ? Sehr glücklich
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

@MAS
Mehr oder weniger so habe ich auch argumentiert aber belegen kann ich das nicht Mit den Augen rollen

Gibt es da tatsächlich noch nichts. Wenn man hier Firmen "anpragern dürfte" könnte ich spontan # >3 posten bei denen das so ist...

Zitat:

wie muesste man sich das denn bei einem Strom oder Gasanbieter vorstellen?

Ja da bezahlt er ja nur den einen für lau ohne Leistung zu beziehen. Das hatte ich auch überlegt spitzfindiger Weise anzumerken. Ändert aber wohl im Ergebnis an der Argumentation nichts...
_________________
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