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Hilfe! Welche EG und Stufe für Leitungsfunktion TVÖD?

 
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krankenhausfrager
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 16:58    Titel: Hilfe! Welche EG und Stufe für Leitungsfunktion TVÖD? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

ich bin sehr froh, auf dieses Forum gestossen zu sein und bitte Euch um Euren Rat:

A war bis vor 7 Monaten als Sozialpädagoge in EG 9, Stufe 5 TVÖD Bund in einer Klinik als Patientenberater angestellt. Dann ist er in die freie Wirtschaft gewechselt und nun hat seinen AG die Finanzkrise voll erwischt. Sein alter Arbeitgeber würde ihn jetzt gerne zurückhaben in der Funktion "Leiter therapeutische Dienste". Er würde insgesamt 45 Mitarbeiter fachlich führen, darunter 24 Sozialpädagogen. Genauso gross wie seine Freude über dieses Angebot ist, ist nun die Ernüchterung, wenn er sich diese Stufenregelung ansieht . Wenn erwieder in EG 9 Stufe 1 begänne, verdient er ca. 700€ netto weniger als vorher und das kann er sich mit 3 Kindern niemals leisten. Welche EG Einordnung wäre denn für so eine Position realistisch? Kann es sein, dass der Arbeitgeber so eine Leitungsfunktion so eingruppiert, dass der Leiter deutlich weniger verdienen würde, als die Personen, die er anleitet? A hat ein FH Studium, anschliessend aber ein sogenanntes Promotionsaufbaustudium absolviert, das seinen Abschluss mit einem Universitätsabschluss gleichsetzt.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und bedanke mich schon jetzt!
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Fragende?
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 39
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wieso fragt Person A nicht seinen alten / neuen Arbeitgeber? Der weiß doch sicherlich, wie die Tätigkeit bewertet ist?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Entgeltgruppe 10 oder 11 angemessen ist, letztendlich weiß jedoch der AG am besten, was zum Tragen kommt.

Gruß,
Fragende?
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roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 17:11    Titel: Re: Hilfe! Welche EG und Stufe für Leitungsfunktion TVÖD? Antworten mit Zitat

krankenhausfrager hat folgendes geschrieben::
A hat ein FH Studium, anschliessend aber ein sogenanntes Promotionsaufbaustudium absolviert, das seinen Abschluss mit einem Universitätsabschluss gleichsetzt.


Hallo,
könnte A diese obige Aussage etwas näher konkretisieren? Wäre mir nämlich neu, da selbst ein promovierter FH-Absolvent
diese Nr. 1 tarifrechtlich nicht erfüllt. Er ist und bleibt, so bitter es klingen mag, FH-Absolvent als Dipl. (FH) und demgemäß erfüllt er diese Voraussetzung der abgeschlossenen wiss. Hochschulbildung nicht. Denn die Promotion führt lediglich zu einem akademischen Grad, nicht aber zu einem Abschluss. Gleiches gilt für die Habilitation.

Gruß roger2102
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"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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