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Privater Mailempfang - Grundsätzlich verboten?

 
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Sven_He
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:09    Titel: Privater Mailempfang - Grundsätzlich verboten? Antworten mit Zitat

Da ich glaube, dass es keine ganz einfache Antwort gibt (oder doch??), würde ich mich über Meinungen freuen.

Gesetzt den Fall, ein Arbeitgeber hat die private Nutzung oder den privaten Versand von E-Mails untersagt (was ja häufig nur zum Ziel hat, nicht unter das TKG zu fallen), darf ein Arbeitnehmer sich dann private E-Mails zusenden lassen?

Klar, dass dann die privaten Mails vom Arbeitgeber behandelt werden dürfen, wie die geschäftlichen, aber wenn das meinem Arbeitnehmer gleichgültig ist-wie ist die Lage?

Meine Firma betreibt einen Mail-Service, der mehrere E-Mails (z.B. die privaten) zusammengefaßt in einer Mail versendet-da möchte ich natürlich diejenigen anprechen, denen das Surfen (und damit das Kontrollieren von Web-Mails) verboten ist.

Freue mich über Meinungen!
Sven_He
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:18    Titel: Re: Privater Mailempfang - Grundsätzlich verboten? Antworten mit Zitat

Sven_He hat folgendes geschrieben::

Gesetzt den Fall, ein Arbeitgeber hat die private Nutzung oder den privaten Versand von E-Mails untersagt (was ja häufig nur zum Ziel hat, nicht unter das TKG zu fallen), darf ein Arbeitnehmer sich dann private E-Mails zusenden lassen?


Den *Empfang* zu verbieten ist schwierig, wie will man eine eintreffende Mail verhindern? Da kann wohl höchstens verlangt werden, daß sie sofort nach Erkennen gelöscht wird.
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Sven_He
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort! Ich möchte es noch etwas deutlicher formulieren:

Der AN veranlaßt ein automatisches System, ihm E-Mails zuzusenden. Diese kann er dann lesen und natürlich sofort löschen. Aber wie weit ist er denn in der vom AG ggf. untersagten "privaten Nutzung", die ja zufällig empfangene E-Mails wohl auch nicht erfassen kann?

Gibt es eine eindeutige Antwort?

Was, wenn der AG in der Richtlinie das Versenden privater E-Mails untersagt hat?

Grüße
Sven_He
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber kann im Zweifel das Verbot ja auch leicht konkretisieren.

Wenn man Ihr Mailsammelprogramm vom Arbeitsplatz-PC aus benutzt, sollte die erste Frage eigentlich sein, ob das überhaupt erlaubt ist. Normaler Weise darf man fremdes Eigentum nicht einfach mal so verwenden, nur weil der Eigentümer noch nicht ausdrücklich gesagt hatte, daß genau diese Verwendung nicht erlaubt ist.

Der Spediteur muß dem LKW-Fahrer auch nicht extra mitteilen, daß er den LKW nicht nur zum Familieneinkauf nicht benutzen darf, sondern auch nicht zur Fahrt zum Zahnarzt.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sven_He hat folgendes geschrieben::
Danke für die Antwort! Ich möchte es noch etwas deutlicher formulieren:

Der AN veranlaßt ein automatisches System, ihm E-Mails zuzusenden. Diese kann er dann lesen und natürlich sofort löschen. Aber wie weit ist er denn in der vom AG ggf. untersagten "privaten Nutzung", die ja zufällig empfangene E-Mails wohl auch nicht erfassen kann?

Gibt es eine eindeutige Antwort?

Was, wenn der AG in der Richtlinie das Versenden privater E-Mails untersagt hat?

Grüße
Sven_He

Verstehe das Problem nicht, private Nutzung ist verboten also woher sollte jemand die Adresse des TE haben, wenn er nicht selbst zum Zwecke des Missbrauchs von Firmeneigentum diese weiter oder in einem Programm eingegeben hat?
Was ist daran zufällig? Und im Zivilrecht muss der AG es nicht über jeden Zweifel hinaus beweisen.
Der TE verursacht Traffic im System durch private Nutzung, in Zeiten wo AG wegen dem Aufladen des Akku vom privaten Handy kündigen, würde ich mir solche Späße schenken.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Sven_He
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mir so was gedacht, aber viele Texte gehen ja auf das "versenden" von E-Mails ein, während der Empfang ja oft nicht erwähnt wird.

Dann eine Ergänzung: Kann ein Arbeitgeber, der normalerweise eine private Nutzung des Internets verbietet, den Empfang von privat veranlaßten Mails ausdrücklich gestatten, ohne damit zum Dienstanbieter nach TKG/TMG zu werden? Z.B. indem er darauf hinweist, dass er private mails zwar gestattet, grundsätzlich aber alles behandelt, als sei es dienstlich?

Auch, wenn es ungewöhnlich klingt-ich suche diese Möglichkeit...

Danke für die Kommentare bisher!

Sven_He
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sven_He hat folgendes geschrieben::

Auch, wenn es ungewöhnlich klingt-ich suche diese Möglichkeit...



Sven Hesxxxxxxx , ist das denn wirklich so sinnvoll, daß der Geschäftsführer einer Firma zur Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, nämlich der in Wxxxxxx ansässigen axxxxx GmbH unter seinem kaum verschlüsselten Klarnamen und unter Hinweis auf seine eigene Firma in der Signatur seine eigenen Unzulänglichkeiten öffentlich ausbreitet?

Wenn man schon seinen Service so bewirbt:
Zitat:

Sie haben ein oder mehrere private und ein geschäftliches E-Mailaccount, aber Sie können oder wollen die privaten E-Mails nicht am Arbeitsplatz lesen? Ihr Arbeitgeber könnte ja ohnehin mitlesen oder hat den Zugang zu den E-Mailprovidern gesperrt?

Mit mxxx-rxxxxxx lassen Sie sich Ihre E-Mails von bis zu 10 E-Mailaccounts in einer Mail zusammenfassen und an den Arbeitsplatz schicken. So sehen Sie, was los ist, ohne sich bei Ihrem E-Mailprovider anmelden zu müssen.
- diese Firma aber selber offenbar so "professionell" führt, daß sie damit verbundenen rechtlichen Fragen von anonymen Internet-Forenteilnehmern zweifelhafter Reputation geklärt werden - dann klingt das alles wenig vertrauenserweckend. Meine e-mails bekommt diese Firma jedenfalls nicht zum lesen und weiterleiten...
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Private Nutzung umfasst Versand und Empfang.

Wenn ein Freund oder Angehöriger im Einzelfall einmal auf die Adresse eine Email schickt, mag es schwer beweisbar sein, dass der Arbeitnehmer selbst das Ganze veranlasst hat.

Beauftragt er aber einen Zusendeservice oder kommen solche Mails regelmäßig, so wird man die vorsätzliche private Nutzung nicht von der Hand weisen können.

Wenn dann auch noch diese Mails für den AN vor Öffnen als privat erkennbar sind und er /sie diese trotzdem in der Dienstzeit öffnet und liest, dann kann das sehr schnell zum Grund für eine Kündigung führen.

Noch interessanter: Ein Nichtberechtigter kann nicht über etwas Verfügen, was ihm nicht zusteht. Also wäre seine Genehmigung, ihm auf diese Adresse Emails zu senden, für einen gewerblichen Versender keinen Schuss Pulver wert.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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