Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Muss ich ein Gewerbe Anmelden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Muss ich ein Gewerbe Anmelden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
selmac
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 18:09    Titel: Muss ich ein Gewerbe Anmelden? Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Frau möchte nebenberuflich Reitunterricht geben. Sie hätte in der Woche ca. 5 Reitschüler a 10€ also 50€ einnahmen in der Woche. Das Unterstellen des Pferdes kostet 250€ im Monat, dazu kommen noch Pferdehaftpflicht- und Reitlehrerhaftpflichtversicherung, die wir bezahlen müssen. So kommen wir auf ca. 300€ im Monat die wir für das Pferd etc ausgeben müssen, aber nur ca.200€ einnehmen würden. Müssen wir dafür trotzdem ein Gewerbe anmelden, auch wenn wir keinen Gewinn machen würden, sondern höchstens unsere Ausgaben im Monat für das Pferd decken würden?Wie ist hier die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne zwar nicht die Antwort (würde aber stark vermuten ja es ist ein Gewerbe anzumelden) aber die Gewinnermittlung erscheint mir doch recht abenteuerlich. Die private Nutzung bleibt dabei ja völlig unberücksichtigt...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
selmac
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, die Gewinnermittlung beruht auf Erfahrungswerten, da meine Frau früher als Schülerin schonmal Reitsunden gegeben hat, damals musste sie kein Gewerbe anmelden, da sie noch minderjährig war und es als Hobby gemacht hat. Da sie jetzt Berufstätig ist sieht das wohl anders aus.... Was meinst du denn damit das die private Nutzung unberücksichtigt bleibt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Was meinst du denn damit das die private Nutzung unberücksichtigt bleibt?

Ich mach das ganze mal plakativer.

Fall 1) A ist normaler Arbeitnehmer und verdient Betrag X

Fall 2) B ist ARbeitnehmer wie A und verdient auch Betrag X. B hat aber noch einen Gaul den er privat nutzt und gibt darauf Unterricht und meldet daher ein Gewerbe an.

Die Kosten für das Pferd sind aber höher als der Untericht einspielt und daher senkt B gegebnüber A seine Steuerlast indem er sich zum Privatvergnügen ein Pferd hohlt auf dem auf schon mal jemand anders reiten kann...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.