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Anmeldungsdatum: 27.02.2009 Beiträge: 70 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.03.09, 19:41 Titel: Wie Anschrift des RA nach Ausscheiden aus Kammer ermitteln?
Hallo,
habe gehört, dass es sehr schwierig sein kann, einen Schadensersatzanspruch gegen einen RA durchzusetzen, wenn dieser beruflich nicht mehr tätig und aus der Kammer ausgeschieden ist. Es kann schlicht unmöglich sein, eine zustellungsfähige Anschrift zu ermitteln: Der Kanzleisitz ist aufgegeben und kommt zur Zustellung nicht mehr in Betracht. Eine Meldeanschrift lässt sich nicht ermitteln, da der ehemalige Kanzleisitz keine Meldeanschrift darstellung und das Geburtsdatum des RA nicht bekannt ist. Im RA-Verzeichnis der Kammer ist der RA nicht mehr aufgeführt und die Kammer erteilt keine Auskunft über die Privatanschrift ihres ehemaligen Mitglieds.
Ein Anwalt ist auch nur ein Mensch , d.h. Melderegister etc. hilft weiter. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Die Büroräume waren sicherlich gemietet, sonst wäre es ja einfach. Es gibt also einen Eigentümer oder eine Hausverwaltung, die alles für diese/n regelt. Einfach im Haus oder bei Nachbarn erfragen, wer der Eigentümer des Hauses ist bzw. welche Haus-Verwaltung zuständig ist. (Meist ist sogar irgendwo im Gebäude oder am Gebäude ein Hinweisschild angebracht, welche Hausverwaltungs GmbH oder welche Immobilien-Firma sich hier zuständig zeichnet. Sich dort melden und nachfragen, wie die Adresse von dem RA ist. Inwieweit das jedoch unter das Datenschutzgesetz fällt, weiss ich nicht. Aber manche Hausverwaltungen gehen da sehr lässig mit um und geben gerne Auskunft, wenn man Gründe dafür nennt. Bei einem Haus-Eigentümer (direkte Ansprache, ohne Verwaltung) wird es da schon schwerer werden, kann ich mir vorstellen. Eventuell wäre vielleicht auch eine Anfrage beim Gewerbeamt sinnvoll. Die haben die private Anschrift des RA und selbst, wenn der mittlerweile umgezogen ist kann man, wie schon gesagt, eine Meldeauskunft (Registerauszug) erhalten gegen eine geringe Verwaltungs-Gebühr. LG Phönix
Also die Meldeauskunft wird ohne vorherige MELDE-Adresse und/oder Geburtsdatum schwierig. Darauf hat der TE bereits im Eingangsposting hingewiesen. Zumindest unsere örtlichen Einwohnermeldeämter stellen sich ohne Altadresse quer.
Ich bezweifle auch, dass das Gewerbeamt helfen kann. Schließlich brauchen Anwälte keine Gewerbeanmeldung.
Man könnte z.B. direkt die Versicherung anrufen: "Ich mache Ansprüche gegen Ihren VN, Herrn RA X aus Y geltend. Ich bräuchte da mal die Schadensnummer und den Namen des Sachbearbeiters"
Die werden zwar nicht sofort die Adresse rausrücken (ich würde auch gar nicht danach fragen), aber man kann ja schon mal in die Regulierungsverhandlungen eintreten... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein
Zuletzt bearbeitet von Milo am 28.03.09, 09:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
Also die Meldeauskunft wird ohne vorherige MELDE-Adresse und/oder Geburtsdatum schwierig. :
Klaro ! Deshalb schrieb ich doch a) Hausverwaltung Adresse erfragen b) oder beim Eigentümer Adresse erfragen. Dann hat man doch schon mal eine Wohnanschrift. Und wenn man die hat und der RA ist umgezogen, ist doch alles ganz leicht. (Meldeauskunft)
LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Man könnte z.B. direkt die Versicherung anrufen: "Ich mache Ansprüche gegen Ihren VN, Herrn RA X aus Y geltend. Ich bräuchte da mal die Schadensnummer und den Namen des Sachbearbeiters"
aber man muss ja erst mal die haftpflichtversicherung des RA rausbekommen und dies geht nur mit Hilfe der RAK und ich denke hierfür benötigt man einen weiteren Anwalt oder gibt die Privatpersonen Auskünfte?
Eben ! Das sah ich nämlich auch als utopisch an. Ein "Versicherungsunternehmen", dass ja viel mit rechtlichen Dingen zu tun hat, wird sich hüten, hier gegen irgendwelche Datenschutzbestimmungen zu verstossen und auch noch an Privatpersonen Auskünfte erteilen. Daher mein Tipp, einfach mal zur Hausverwaltung zu gehen. Ich will nicht sagen, dass die "geschwätziger" sind, aber hier sind evtl. Anfragen häufiger, weil Post nicht mehr zugestellt werden kann oder ein Handwerker noch Forderungen an den Vormieter hat oder es noch was zu klären gibt mit dem Nachmieter usw. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Hausverwaltung sich bereit erklärt (oder der Eigentümer, je nachdem) das Anliegen weiterzuleiten und dann hat man wieder keine Adresse. Aber es wäre zumindest ein Weg, den RA (Vormieter) zu erreichen. Man müsste sich eine Bestätigung von der Hausverwaltung geben lassen, das ALLE Schreiben an den RA (ehemaligen Mieter) an die HVW gerichtet auch tatsächlich von der Hausverwaltung weitergegeben werden. Birgt zwar Risiken, aber ich könnte mir das als gangbaren Weg vorstellen. Hat noch jemand bessere Alternativen und Vorschläge vielleicht ? Ich weiss nichts besseres im Moment, ausser vielleicht eine Dedektei damit zu beauftragen.
LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Man könnte z.B. direkt die Versicherung anrufen: "Ich mache Ansprüche gegen Ihren VN, Herrn RA X aus Y geltend. Ich bräuchte da mal die Schadensnummer und den Namen des Sachbearbeiters"
aber man muss ja erst mal die haftpflichtversicherung des RA rausbekommen und dies geht nur mit Hilfe der RAK und ich denke hierfür benötigt man einen weiteren Anwalt oder gibt die Privatpersonen Auskünfte?
nein, man muss nur ernsthafte Betroffenheit und Verwirrung heucheln können, wenn die ersten 10, 12 Versicherungen sagen: "Tut mir Leid, dieser Name sagt uns nichts..." So viele Versicherungen sinds in Deutschland nicht, die Vermögensschadenhaftpflicht anbieten....
Wenn man die Versicherung hat, ist zwar noch nichts gewonnen, da man keinen Direktanspruch hat und die Versicherung normalerweise nicht direkt in Anspruch nehmen kann. Es besteht aber die gute Chance, dass sich im weiteren Schriftwechsel mal eine Stellungnahme des RA mit Absendeadressen finden könnte. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Eben ! Das sah ich nämlich auch als utopisch an. Ein "Versicherungsunternehmen", dass ja viel mit rechtlichen Dingen zu tun hat, wird sich hüten, hier gegen irgendwelche Datenschutzbestimmungen zu verstossen und auch noch an Privatpersonen Auskünfte erteilen.
ich sprach nicht vom Versicherungsunternehmen sondern von der RAK zwecks Auskunftserteilung, und zwar Auskunft des Versicherungsunternehmens des Ex-Mitglieds.
Milo hat folgendes geschrieben::
[So viele Versicherungen sinds in Deutschland nicht, die Vermögensschadenhaftpflicht anbieten....
ich habe mal schnell gegockelt, ich bin auf 35 Anbieter gekommen die Berufshaftpflicht anbieten, sind bestimmt aber noch deutlich mehr.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.03.09, 16:12 Titel:
Komisch, daß hier keiner auf die einfachste Möglichkeit kommt: wenn ein RA nicht mehr tätig ist, ist er entweder verstorben oder seine Zulassung wurde widerrufen oder (seltenste Variante) er hat seine Kanzlei selbst aufgelöst und sich zur Ruhe gesetzt. Also fragt man am sinnvollsten die Kammer, wer die Kanzlei abwickelt. Über den Abwickler kann man dann alles weitere klären.
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