Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pfeiler auf dem Bürgersteig übersehen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pfeiler auf dem Bürgersteig übersehen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Zitterpappel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 96
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 06:59    Titel: Pfeiler auf dem Bürgersteig übersehen Antworten mit Zitat

Ein Vermieter hat neben der Einfahrt kurz vor dem Bürgersteig rechts und links das Fremdparken eindämmen wollen. Links steht kurz vor dem Bürgersteig ein kleiner grauer Betonstein, rechts ein rot-weiß farbener ,ca. 120 hoher absenkbarer Pfahl.
Frau A., die erste Mieterin, fährt nach ihrem ersten Besuch in der neuen (einzigen Mietwohnung) im Haus, mit dem Auto vom Hof in Richtung Straße und übersieht beim Rückwärtsfahren den linken, ca, 40 cm hohen grauen Stein, der dort gesetzt wurde. Das brandneue Auto wird am Kotflügel stark beschädigt.
Frage: Müssen solche Grenzpfeiler nicht etwas auffälliger gekennzeichnet werden, z.B. Höhe oder Farbe?
Wer zahlt den Schaden am Auto der Mieterin?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich dürfte es wohl so sein, dass jemand, der sein eigenes Auto aus Unachtsamtkeit selbst beschädigt, für diesen Schaden auch selbst aufkommen muss, es sei denn der Wagen ist kaskoversichert. Dann trägt der Kaskoversicherer die Reparaturkosten abzüglich der Selbstbeteiligung.

Den Vermieter V könnte allenfalls ein Mitverschulden am Zustandekommen des Schadensereignisses treffen, wenn er verpflichtet gewesen wäre, den Pfeiler auffällig rot-weiß oder wie auch immer zu markieren. Eine solche Pflicht gibt es meines Wissens nicht. Die Mieterin M kann sich ja bei der zuständige Behörde insoweit erkundigen. Die Baubehörde wird das wahrscheinlich nicht sein, wenn der Pfeiler auf öffentlichem Grund steht. Steht der Pfeiler auf privatem Grund, gibt es sicherlich erst recht keine Verpflichtung des Bauherrn oder des V, es sei denn, in der Baugenehmigung ist etwas anderes geregelt.

Grundsätzlich gilt: Aufpassen bei Rückwärtsfahren, dann gibt´s auch keinen Crash. Dieses allgemeine Lebensrisiko nimmt einem grundsätzlich keiner ab.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Zitterpappel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 96
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die plausible Antwort Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte der Vermieter auf öffentlichem Grund, selbst den Poller erichtet haben, hat er durchaus ein Problem.
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Chub hat folgendes geschrieben::
Sollte der Vermieter auf öffentlichem Grund, selbst den Poller erichtet haben, hat er durchaus ein Problem.
Mit wem?
Der Mieterin A oder der Strassenverkehrsbehörde?

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Chub hat folgendes geschrieben::
Sollte der Vermieter auf öffentlichem Grund, selbst den Poller erichtet haben, hat er durchaus ein Problem.


Diese Aussage
Zitat:
kurz vor dem Bürgersteig
zielt tendenziell auf privatem Grund hin.... Winken
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Diese Aussage
Zitat:
kurz vor dem Bürgersteig
zielt tendenziell auf privatem Grund hin.... Winken
Wenn dies den aus Blickrichtung des Grundstückes und nicht von der Straßenseite her gemeint ist.

Vielleicht bessert Zitterpappel da noch mal nach ..

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
Diese Aussage
Zitat:
kurz vor dem Bürgersteig
zielt tendenziell auf privatem Grund hin.... Winken
Wenn dies den aus Blickrichtung des Grundstückes und nicht von der Straßenseite her gemeint ist.

Vielleicht bessert Zitterpappel da noch mal nach ..

hws


Zitat:
neben der Einfahrt
also für mich steht die Blickrichtung fest.....da brauch ich keine weitere Zitterpappel. Winken
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.