Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.03.09, 09:09 Titel: Lage des Hauses auf dem Grundstück
Hallo, A hat vor ein Haus in Bayern zu erwerben. Wie genau muß das Haus das er kaufen will auf dem Grundstück stehen im Bezug auf den Bauplan. Gelten hier die allgemeien Regeln der Technik oder so? Auf den Milimeter stimmt das doch bei keinem Haus. A will halt sicher gehen, daß das Haus der BayBauOrdnung und co. entspricht und nicht abgerissen werden muß. A hat das Haus (Doppelhaushälfte) noch nicht erworben. Welche Vorschriften gelten für die Genauigkeit der Lage und der Höhe in Bezug auf den Bauplan. Die Maurers sagen ja immer (hab ich so gehört 10 cm sind keine Abweichung)
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 16.03.09, 08:26 Titel:
Normalerweise muß der Bauherr die Baugrube durch einen Vermesser einmessen lassen. Damit sind keine Abweichungen erlaubt.
Es gibt zwar Maßtoleranzen bei den Mauererarbeiten. Sie liegen aber definitiv nicht bei 10cm _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Um 10 cm kann man schon erbittert streiten!
Wenn ein B-Plan Baulinien vorschreibt, dann hat das Haus auch da zu stehen. Ähnlich verhält es sich mit dem Abstandsflächen - meist 3,00 m von der Hauswand/ -ecke zur Grundstücksgrenze. Ich habe 3,00 und nicht 3,000m bzw. 3,0 m geschrieben. Da ist für einen Vermesser ein Unterschied drin.
3,00 geht von 2,995 bis 3,005, den Millimeter Abweichung wird also einer reklamieren.
Bei der Einordnung des Gebäudes in das Grundstück bei dessen Errichtung (abstecken der Baugrube, Schnurgerüstabsteckung) rechnet der Vermesser schon genau, aber die Übertragung der Maße ist mit Toleranzen verbunden. Hier können schnell 1 -2 cm zusammenkommen, der Maurer hat nochmal 1 -2 cm Maßtoleranz (gibt es eine DIN die ich jetzt nicht parat habe). Damit sollte höchstens eine Abweichung von 4 cm zum Sollwert zustandekommen. Abweichungen die kleiner sind, müssen auch erstmal bewiesen werden.
Trotzdem wird immer so genau wie möglich gearbeitet, weil, die Abweichungen kommen schon von allein. Mir sind jedenfalls erst Streitigkeiten ab 6 cm Abweichung bekannt geworden (Grenzabstand 2,94 m).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.