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parratt
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Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 09:09    Titel: Hilfe ! Wie soll ich reagieren Antworten mit Zitat

Ich wohne in einem Wohnheim, die Miete erhöht sich in Februar plötzlich 150 Euro. Ich habe mit der Verwalterin geredet, und bekam ein Email, die haben erste die Mietpreis auf 300euro (16qm) versenkt, zusätzlich bekam ich 40 Euro als Eheamtpauschale und die Putzarbeit von 75 Euro monatlich.
In zwischen habe ich kostenlos für die Heimverwaltung gearbeitet ohne Vertrag, die Arbeit befasst die Auszug, Einzug, Wohnheimhomepage und regelmäßig Kontrolle über die Putzfrauarbeit und zum Beispiel, ob in einem Zimmer zwei Leuten wohnen.
Aber so schlimm ist die Finanzsproblem, die durchschnitt Mietpreis ist etwa 20-30 Euro/Monat höher als normaler Studentenwohnheim. Deswegen hat die Verwalterin mir einmal gesagt, wenn es immer noch so ist, dann werden wir das Wohnheim schließen am Ende dieses Jahres. Ich habe einem Freund mitgeteilt, und der sagte zu seinem Landmann, dieser Mann hat ein Email zu der Verwalterin geschickt, danach war sie sauer.
Die möchte mir dem Vertrag nicht mehr geben, aber erste haben sie die Entscheidung gestern (27.03.09) getroffen, zweite die haben mir nicht informieren. Die habe ich von irgendwo andere gehört.
Soll ich trotzdem alle Zimmerübergabe und Abnahme machen am Ende diesem Monat?
Ich möchte ausziehen, da der Mietpreis ist auf jeden Fall zu hoch, kann ich ab nächste Monat das Zimmer kündigen?
Soll ich am Montag zu meinem Rechtsanwalt um Reparation zu fragen? Und zusätzlich kann sie so einfach mich kündigen?

Ich bedanke mich für die Meinung im Voraus

Parratt
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 09:56    Titel: Re: Hilfe ! Wie soll ich reagieren Antworten mit Zitat

parrat, dein beitrag ist für jemanden, der nicht weiß, was da passiert, sehr schwer zu verstehen. ich versuche trotzdem mal, Deine Fragen zu beantworten.

parratt hat folgendes geschrieben::

Soll ich trotzdem alle Zimmerübergabe und Abnahme machen am Ende diesem Monat?

Das kann hier keiner beurteilen. Individuelle Rechtsberatung für Deinen konkreten Einzelfall wirst Du hier nicht bekommen.

Das mit dem "kostenlos für die Heimverwaltung gearbeitet ohne Vertrag" klingt sehr verworren. Wichtig ist vielleicht für Dich: Gesetzlich besteht keine Schriftformerfordernis für den Arbeitsvertrag, ein Vertrag, der Verpflichtungen für Dich enthält kann also bereits entstanden sein.

parratt hat folgendes geschrieben::

Ich möchte ausziehen, da der Mietpreis ist auf jeden Fall zu hoch, kann ich ab nächste Monat das Zimmer kündigen?

Das ist eine Frage des Mietrechts; nicht des Arbeitsrechts. Welche Fristen für die Kündigung des Wohnheimzimmers bestehen, entnimmst Du einfach dem Mietvertrag. Ob die Mieterhöhung auf (oder um?) 150 Euro zulässig ist, kann ich leider nicht beurteilen.
Vielleicht stellst Du die Frage einmal im Forum Mietrecht noch einmal, oder fragst gleich Deinen Anwalt, wenn Du Montag dort hingehst.

parratt hat folgendes geschrieben::

Soll ich am Montag zu meinem Rechtsanwalt um Reparation zu fragen?

Es ist sicher nicht verkehrt, sich zu den Fragen der Kündigung des Mietverhältnisses und den Umständen des Arbeitsverhältnisses zu erkundigen.
Was Du unter "Reparation" in diesem Zusammenhang verstehst, weiß ich nicht.

parratt hat folgendes geschrieben::
Und zusätzlich kann sie so einfach mich kündigen?

Ich weiß ja nicht, was die Verwalterin da kündigt. Wenn es um ein Arbeitsverältnis geht: Für alle Kündigungen ist eine Kündigungserklärung notwendig, welche für ihre Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB) bedarf, die elektronische Form (z.B. Fax, E-Mail) ist ausgeschlossen. Eine mündliche oder eine in elektronischer Form abgegebene Kündigung ist nichtig (§ 125 BGB). Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen (§ 622 BGB) Kündigungsfristen.
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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