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Frage hier richtig platziert? Arbeitsrechtsforum keine Antwo

 
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fjedelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 11:48    Titel: Frage hier richtig platziert? Arbeitsrechtsforum keine Antwo Antworten mit Zitat

Hallo,

* W-MA arbeitet seit 2007 in einer Behindertenwerkstatt. Er hat einen GdB von 90. Laut seiner Gruppenleiterin soll die Werkstattleitung erst seit diesem Jahr den Anspruch auf die 5 Tage Extra-Urlaub gewähren. Gibt es diesen Anspruch erst seit diesem Jahr, oder liegt hier Vertuschung von Ansprüchen vor und der Urlaubsanspruch besteht schon seit 2007 und länger? Dass das schon auf dem Ersten Arbeitsmarkt gibt, ist klar, aber besteht dieser Anspruch auch seitdem schon in Behindertenwerkstätten?
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zusatzurlaubsanspruch ist in § 125 des Neunten Buches zum Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Dieser hat meines Wissens schon 2007 bestanden, denn das SGB IX datiert vom 19. Juni 2001 und ist am 1. Juli 2001 in Kraft getreten.

Wenn der Zusatzurlaub nicht gewährt worden ist, muss das nicht unbedingt heißen, dass eine Böswilligkeit oder Absicht dahintersteht. Grundsätzlich muss sich übrigens jeder Arbeitnehmer selbst um seinen Urlaubsanspruch kümmern. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer seinen Urlaub "hinterherzutragen". Ob es sich um eine sogenannte "Behindertenwerkstatt" oder einen sonstigen Arbeitgeber handelt, ist dabei völlig gleichgültig.
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fjedelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Zusatzurlaub nicht gewährt worden ist, muss das nicht unbedingt heißen, dass eine Böswilligkeit oder Absicht dahintersteht. Grundsätzlich muss sich übrigens jeder Arbeitnehmer selbst um seinen Urlaubsanspruch kümmern. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer seinen Urlaub "hinterherzutragen". Ob es sich um eine sogenannte "Behindertenwerkstatt" oder einen sonstigen Arbeitgeber handelt, ist dabei völlig gleichgültig.[/quote]

Ich persönlich arbeite auch in derselben Werkstatt für Menschen mit Behinderung und in meiner Gruppe wurde das selbe gesagt, dass es den Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub erst seit diesem Jahr gibt. In meiner Gruppe gibt es wenigstens zwei Personen mit Schwerbehindertenausweis, die dieselben Infos erhalten haben. Also kann hier nur Absicht dahinterstecken um Geld zu sparen bzw. um die W-MA*s beisammenzuhalten. Die Person arbeitet dort wie ich seit 2007 und wir werden alles daran setzen, unseren Mehranspruch an Urlaub erstattet zu bekommen oder die Tage nachgelegt zu bekommen und das selbstverständlich mit Hilfe unseres Werkstattrates, dessen Mitglieder ja auch WerkstattmitarbeiterInnen sind.

Viele Grüße

Ich
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