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Unser Kleingartenverein möchte die Gartenordnung ändern
Es geht im besonderen um folgenden Satz:
Die Kleingartenanlage ist bei Einbruch der Dunkelheit zu verlassen.
das soll gestrichen werden.
Können dadurch dass dieser Satz nicht mehr vorhanden ist, Schadensersatzansprüche auf den Verein zukommen - ich denke an Sturzunfallschäden auf den unbeleuchteten Wegen?
Darf die Anlage dann Abends noch verschlossen werden? - Im Moment werden Abends die Tore verschlossen.
Dann schreibt rein: "Begehen der Vereinswege auf eigene Gefahr". Das gilt dann nicht nur für die Nacht, sondern genauso bei Glatteis und bei Schnee. Eben prinzipiell für alle Tag-und Nachtzeiten im Sommer und im Winter.
Man kann ja auch nicht nur im Dunklen stürzen und eine Bauchlandung machen!
Wer verschließt denn die Tore? Ist da immer ein "Schließwart" da? Besser ist es, wenn
jeder Gartenpächter oder auch Eigentümer einen Schlüssel hat. Ist letzteres der Fall kommt eben in die neue GO ein Passus hinein, dass die Tore von - bis zu verschließen sind. Natürlich darf man die Tore abends verschließen oder wollt Ihr den Dieben usw. noch zusätzlich Möglichkeiten verschaffen?
Gruß Hardy DD _________________ Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
Wilhelm Busch
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