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recht.de :: Thema anzeigen - Erbausschluß der "Stieftochter" möglich ??
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Erbausschluß der "Stieftochter" möglich ??

 
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erlotanier
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Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 13:50    Titel: Erbausschluß der "Stieftochter" möglich ?? Antworten mit Zitat

Ein Rentnerpaar um die 60 möchte heiraten.
Beide Partner haben je eine erwachsene Tochter. Er bringt Haus und Vermögen mit,
sie nichts. Sie soll später ein lebenslanges Wohnrecht erhalten, und seine Rente.
Stirbt sie vor ihm, hat die "Stieftochter" wohl ein Anrecht auf den Pflichteil,
und der Partner müßte sie ais seinem eigenen Vermögen auszahlen.
Wie ist die Rechtslage um das zu verhindern ??
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das gängigste Mittel hierzu ist das "Berliner Testament".
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Kind nicht Erbe seines Vaters oder seiner Mutter wird, steht ihm kraft Gesetzes der Pflichtteil zu (§ 2303 Abs. 1 BGB).

Das lässt sich auch durch ein so genanntes Berliner Testament, also ein gemeinschaftliches Testament der Eheleute, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, nicht verhindern.

Ein Elternteil kann seinem Kind den Pflichteil nur entziehen, wenn einer der in § 2333 BGB genannten Gründe vorliegt.

erlotanier hat folgendes geschrieben::
Stirbt sie vor ihm, hat die "Stieftochter" wohl ein Anrecht auf den Pflichteil, und der Partner müßte sie ais seinem eigenen Vermögen auszahlen.

Aus seinem eigenen Vermögen auszahlen muss der Stiefvater die Stieftochter nicht. Der Pflichtteil besteht in einem Anspruch auf einen Anteil am Nachlass der verstorbenen Mutter.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 17:00    Titel: Re: Erbausschluß der "Stieftochter" möglich ?? Antworten mit Zitat

erlotanier hat folgendes geschrieben::

Stirbt sie vor ihm, hat die "Stieftochter" wohl ein Anrecht auf den Pflichteil,
und der Partner müßte sie ais seinem eigenen Vermögen auszahlen.
Wie ist die Rechtslage um das zu verhindern ??


Die Stieftochter beerbt nur ihre leibliche Mutter wenn diese stirbt (bzw. hätte einen Pflichtteilsanspruch)

Das muss der Stiefvater aber nicht aus seinem Vermögen bezahlen, es ist das Vermögen der Mutter, dass er mit der Stieftochter teilen muss, Wenn die Mutter kein Vermögen hat dann gibt es weder was zu erben noch einen Pflichtteil.

MfG
Matthias
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