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Verfasst am: 28.03.09, 14:30 Titel: Wann findet der Erwerb statt?
Hallo,
eine Frage zu folgendem Fall:
Person A unterschreibt am 15.12.2008 eine Bestellung für die Sache A mit 14 Wochen Lieferzeit. Am 02.03.2009 erhält Person A die Rechnung und bezehalt diese. Am 27.03.2009 holt er die bestellte Sache ab.
Wann fand rein rechtlich der Erwerb der Sache statt? Mit Bestellung, Rechnungszugang oder Abholung der Sache?
Der Erwerb des Anspruchs auf die Sache fand mit der Bestellbestätigung (Abschließen eines Kaufvertrages) gem. §§ 145, 147, 433 BGB statt. Der Erwerb des Eigentums und Besitzes gem. §§ 929, 854 I BGB bei der Abholung.
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