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seit kurzem bin ich Kunde eines günstigen Internet-Anbieters. Dieser nutzt das Netz eines ehemaligen, staatlichen Telekomunikationsunternehmens. Der Anschlusstermin war Anfang Februar, jedoch traten hier technische Probleme auf. Daraufhin wurden zwei weitere Termine mit diesem Anbieter ausgemacht. Bei beiden Terminen wartete ich 4 Stunden vergebens auf einen Techniker.
Daraufhin verfasste ich ein Schreiben, in dem ich wegen der nicht erbrachten Leistung und den beiden fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen nach § 440 BGB vom Vertrag zurücktreten wollte. In der Antwort des Anbieters wurde mein Rücktritt mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Anbieter keinen Einfluss auf die Vorleistungen und die internen Abläufe Dritter hat und dass dieser Anbieter zwar bei der Einrichtung unterstützt, jedoch keinen Erfolg schuldet.(Verweis auf AGB´s) Die Anschlusssache wäre Kundenangelegenheit.
Kann dieser Anbieter seine AGB´s so gestalten, dass die Vorleistungen Dritter nicht einen Vertrag zwischen mir und dem Anbieter betreffen? Bestehen nicht auch zwischen dem Anbieter und dem Dritten vertragliche Verpflichtungen? Hat hier jemand bereits Erfahrungen gemacht und für mich einen TIPP.
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