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Verfasst am: 28.03.09, 19:22 Titel: Inkasso an Arbeitnehmer, obwohl Vertrag an Arbeitgeber
Hallo,
ein Mini-Jobber, der die ganzen Bürotätigkeiten und die Buchhaltung für einen Beauty-Salon macht, hat einen Vertrag für den Arbeitgeber unterschrieben.
Da der Arbeitgeber die Forderungen aber nie bezahlt hat, kommt die Firma jetzt auf den Mini-Jobber zu und fordert diesen auf, die offene Summe zu bezahlen.
Das Schreiben ist von einem Inkasso-Büro und rückseitig ist die Beantragung des Mahnbescheidverfahrens kopiert.
Der Mini-Jobber wurde NIE direkt angeschrieben (Mahnung oder so) und fällt jetzt natürlich aus allen Wolken.
Wie ist denn die Rechtslage, wenn ein Mini-Jobber Verträge für den Arbeitgeber unterschreibt.
Meine Meinung zu diesem fiktiven Fall: Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Verträge mit Dritten abschließt, gelten diese normalerweise als zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten geschlossen.
Voraussetzung dafür ist, dass erkennbar im Namen des Vertretenen (des Arbeitgebers) gehandelt wurde und der geschlossene Vertrag mit Vertretungsbefugnis eingegangen wurde.
Hat der Vertreter (hier: Arbeitnehmer) also nach außen erkennbar im Rahmen seiner Vertretungsmacht gehandelt, ist eine Inkassoforderung gegen ihn unbegründet, da er zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner geworden ist.
Ich hab versprochen, hier im Forum keinen Blödsinn zu verzählen, wenn ich mir nicht sicher bin, deswegen werfe ich es als vorsichtige Frage in den Raum:
Die Sache mit der Vertretungsbefugnis, muss der Auftragsnehmer diese detailliert überprüfen oder war da nicht was mit ausreichendem Anschein einer Vertretungsvollmacht?
(Beispiel: Auszubildender schließt einen dreijährigen Werbevertrag ab, Auftragnehmer konnte nicht erkennen, dass es sich um einen Azubi handelt)
Die Sache mit der Vertretungsbefugnis, muss der Auftragsnehmer diese detailliert überprüfen oder war da nicht was mit ausreichendem Anschein einer Vertretungsvollmacht?
Hier dürfte wie in den allermeisten Fällen eine Anscheinsvollmacht vorliegen. Laut Fragestellung wurde bereits versucht, beim Schuldner (Arbeitgeber) zu kassieren:
Zitat:
Da der Arbeitgeber die Forderungen aber nie bezahlt hat, kommt die Firma jetzt auf den Mini-Jobber zu und fordert diesen auf, die offene Summe zu bezahlen.
Zitat:
Der Mini-Jobber wurde NIE direkt angeschrieben (Mahnung oder so) und fällt jetzt natürlich aus allen Wolken.
Daraus schließe ich, dass dem Gläubiger absolut klar ist, wer sein Vertragspartner ist. Der Versuch, beim Arbeitnehmer Geld einzutreiben, ist wohl einzig auf die nicht vorhandene Zahlungswilligkeit des Schuldners zurückzuführen.
Eine weitere Schwierigkeit des Sachverhalts ist wohl, das der Arbeitgeber eine Einzelfirma hat.
Die Angestellte hat kein Schriftstück, dass sie handlungsbevollmächtigt ist/war.
Die Inkassofirma sagt, der Unterzeichner ist der Vertragspartner
Der Vertrag ist mit i.A. unterschrieben (was rechtlich nichts taugt.... i.V. wäre besser gewesen)
Die AN versucht jetzt von ihrem Chef ein Schreiben zu erhalten, das sie im Moment der Vertragsschliessung handlungsbevollmächtigt war. (da müsste es eigentlich keine Problem mit geben)
Die Anscheinungsvollmacht hört sich nicht schlecht an... Die AN kann sich erinnern, bei Vertragsabschluss gesagt zu haben: ich lege das jetzt dem Chef vor und schicke es dann.... dann wurde der Chef angerufen, der dann aber sagte: kannst auch du unterschreiben.....
Ist es ratsam, dass die AN mit einem Schreiben an die Inkassofirma mitteilt, dass sie bei Zeitpunkt der Unterschrift handlungsbevollmächtigt war und die Inkassofirma bittet ihre Forderungen an die Anschrift des AG + Privatanschrift des AG zu stellen. Gewerbeanmeldungskopie auch mitschicken?
Das mit dem "der Arbeitgeber hat nie gezahlt" muss ich insoweit korrigieren, dass einmal eine Zahlung geleistet wurde und es keine weiteren Schreiben (Mahnungen etc.) vom Auftragsnehmer gibt. Ist auch alles bisschen kompliziert, da der Chef dann mit dem Laden umgezogen ist und dann kurz später abgemeldet hat. Vermute, das der Auftragnehmer keine korrekte Adresse rausfinden konnte . Die AN steht als Ansprechpartner im Vertrag.
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