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Kündigung durch AG während Probezeit

 
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snugg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 20:42    Titel: Kündigung durch AG während Probezeit Antworten mit Zitat

Moin!

ich strebe momentan einen neuen Job an, hadere aber
aufgrund meiner privaten Situation mit meiner Entscheidung
einen neuen Job anzunehmen. (Haus, Kinder)

Bekomme ich ALG, wenn mir mein neuer AG während
der Probezeit kündigt? Wie hoch ist das ALG falls berechtigt.
Meinen jetzigen Job würde ich natürlich für den Neuen von
mir aus kündigen. Ich habe bei meinem dann alten AG über
8 Jahre dauerhaft gearbeitet.

Danke für die Hilfe

snugg
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo snugg,

natürlich darf ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechseln. Es besteht im Falle einer Arbeitslosigkeit auch ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I.

Heikel ist allerdings der § 38 SGB III (Rechtzeitige Meldung als arbeitssuchend) in Verbindung mit § 144 SGB III (Sperrzeiten).

Liebe Grüße

Klaus
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