Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - vermieterpfandrecht und schlösser auswechseln
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

vermieterpfandrecht und schlösser auswechseln
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
anru54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 12:21    Titel: vermieterpfandrecht und schlösser auswechseln Antworten mit Zitat

hallo zusammen

mieter m konnte sein miete nicht bezahlen und hat nun eine reumungsklage bekommen jetzt ggestern war der gerichtsvollzieher bei ihm und hatt ihm einen brief gegeben (vermieterpfandrecht) mit nem stempel vom gerichtsvollzieher ger Gvz sagte ihm dann er werde beim vermieter 400€ beantragen für schlosser und werde dann die schlösser austauschen er soll schauen dass er so schnell wie möglich raus ist.
mieter m hat eine freundin und 2 kinder von 22monate und das zweite kind ist 10 tage alt der mieter m hat vorher keine post bekommen vom Gvz also keinen reumunstermin kann der mieter noch zum amtsgericht gehen und irgendwie einen vollstreckungsschutz holen? und bekommt er noch vom Gvz einen termin gesagt wann die schlösser ausgetauscht werden?
wieviel zeit bleit ihm noch? er hatte damit gerechnet einen brieg vom Gvz zu bekommen mit einem Reumungstermin .

ich muss dazu sagen mieter m wollte dem vermieter v dass ganze geld zurückgeben auf einen schlag aber der vermieter kam nicht an dem vereinbarten termin und wenn der mieter in anruft gehr er nicht drann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
erlotanier
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach die Schlösser austauschen ist nicht.
Der Vermieter muß zunächst ein Räumungsurteil erwirken, und dann die
Vollstreckung beantragen.
Der Mieter sollte schnellstens bei Gericht Vollstreckungsschutz beantragen.
Zumindest kann ein Aufschub, meistens für 3 Monate erwirkt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

erlotanier hat folgendes geschrieben::
.. Der Vermieter muß zunächst ein Räumungsurteil erwirken...
Von der äußeren Form und der Formulierung des Eingangsbeitrages ausgehend, würde ich mich fragen, was der TE uns denn mitteilen wollte.

Wenn der Gerichtsvollzieher nen Schreiben mit Stempel und Siegel zeigt und sagt, er lässt die Schlösser austauschen. Und dann noch was von Vermieterpfandrecht fällt.
Da könnte ich mir vorstellen, dass es sich um eine Berliner Räumung handelt, die der Gerichtsvollzieher nun durchführen will?

hws

PS: wie formuliert man im Ruhrgebiet den Satz:
"Dürfte ich mal Einblick nehmen in das amtliche Schreiben der Verwaltungsbehörde?"

- "Zama Wisch von Amt" ! (zeig mal ... für nicht-Ruhrgebietler)


Zuletzt bearbeitet von hws am 29.03.09, 14:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
anru54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

der vermieter hat schon einen reumungstitel erworben der mieter hat halt damit gerechneteinen reumungstermin zu bekommen schriftlich vom Gvz und dann mit dem brief zum Amtsgericht zu gehen und vollstreckungsschutz beantragen jetzt am freitag war es dann eben so dass der Gvz geklingelt hatt und dem mieter mitgeteillt hatt das er so schnell wie möglich raus.
der Gvz sagte dann noch das er jetzt 400€ beantragen wolle vom vermieter und dann die schlösser wecheln lässt also der vermieter hat vermieterpfandrecht und es soll halt keine normale reumung sein die möbel bleiben alle drinn nur die mieter sollen raus.

am montag will der mieter gleich zum amtsgericht und vollstreckungsschutz beantragen bloss hatt er zweifel ob es schon zu spät ist seine frau hatte einen kasierschnitt vor paar tage und wie gesagt das baby ist 10tage alt.

mfg anru54
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Räumung muss 3 Wochen vor Termin angekündigt sein. Im übrigen ist es aber nicht so, dass das ganze den Mieter überrasschend trift. Es dürfte seit Monaten klar sein, dass er raus muss. Man muss dann halt mal der Wahrheit ins Auge sehen und sich rechtzeitig um Ersatz kümmern.
Das ein Aufschub meistens für 3 Monate erreicht werden kann halte ich im Übrigen für ein Gerücht. Es kommt immer auf den Einzellfall an ob überhaupt Räumungsschutz gewährt wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
anru54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

ok es war den mietern schon klar dass sie raus müssen bloss hatten die halt nicht gewusst dass es eine risikogeburt ist und die frau jetzt grosse schmerzen hatt und die meiste zeit im bett liegt nach der operation.

ich finde es ja auch traurig dass die mieter, die miete nicht bezahlt haben .

also wie ich jetzt verstanden habe müsste der Gvz einen schriftlichen termin festlegen
wann er die schlösser auswechselt ?

mfg anru54
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

§ 180 GVGA
...
2. Der Gerichtsvollzieher teilt dem Gläubiger und dem Schuldner Tag und Stunde der beabsichtigten Vollstreckung rechtzeitig vor dem Vollstreckungstermin mit. Die Benachrichtigung ist dem Schuldner in der Regel zuzustellen.Der Gerichtsvollzieher benachrichtigt den Schuldner zusätzlich durch einfachen Brief von dem Vollstreckungstermin, wenn zu besorgen ist, dass die zuzustellende Benachrichtigung den Schuldner nicht erreicht. Zwischen dem Tag der Zustel­lung und dem Tag des Vollstreckungstermins müssen wenigstens drei Wochen liegen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
anru54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die antworten

ich verstehe es bloss nicht wieso die mieter keinen reumungstag mittgeteilt bekommen haben die haben nun angst das der morgen schon mit dem schlosser kommt es ist ja im endeffekt keine reumung da ja keine umzugsfirma kommt sondern nur der Gvz mit dem schlosser und die mieter raus der vermieter muss sich dann selbt um die sachen kümmern in der wohnung aber ne reumung ist es im ende auch .


mfg anru54
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dass wird wohl daran liegen, dass der Gläubiger an den Gerichtsvollzieher noch keinen Kostenvorschuss gezahlt hat - der Gerichtsvollzieher war also vermutlich so nett, bereits jetzt vorzuwarnen. Wahrscheinlich kommt die Terminierung sehr bald. Näheres sollte man aber beim Gerichtsvollzieher erfragen können.
Die Zeit sollten Sie nutzen, um einerseits wenigstens Ihre Zahlungsrückstände auszugleichen (das sollte Ihnen auch ohne persönlichen Termin durch Überweisung möglich sein) und andererseits, indem Sie die Suche nach einer neuen Wohnung sehr, sehr schnell erfolgreich abschließen.
Vollstreckungsschutzantrag können Sie dann beim Amtsgericht stellen, wenn Ihnen die Terminierung vorliegt. Zu den Erfolgsaussichten kann hier niemand Verbindliches sagen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
anru54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

thx an alle antworten

ich habe grad was gelesen dass bei so einer reumung einen vorschuss von 400€ an dem Gvz bezahlt werden muss das hat der Gvz ja bantragt beim vermieter.

also was ich jetzt aus alle antworten verstanden habe ist das der Gvz erst nach erhalt des vorschusses verpflichtet ist einen reumungstermin an dem schuldner mitzuteilen der mindestens 3 wochen ist ?


mfg anru54
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die 400€, dei der GvZ von wem auch immer haben will, sollten eigentlich keinen Einfluß auf den Termin der R äumung h aben. Schön für den Mieter, wenn der GvZ das als Anlaß nimmt, vorzuwarnen und zu warten. Unabhängig davon bleiben 3 Wochen Zeit zwischen Termin und der Bekanntgabe desselben, der GvZ sollte ihnen also eigentlich einen festen Termin genannt haben.


Zum Thema Überraschung und Geburt...

Das fängt damit an, daß der Mieter keine Miete zahlt. Mindestens zwei Monate nicht.
Dann gibts eine Kündigung, die der Mieter ignoriert.
Dann kommt die Räumungsklage, die der Mieter ignoriert.
Und dann ist der Mieter überrascht, daß er "plötzlich" raus soll???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kommen Sie denn auf den Begriff "überrascht"? Ich kann diesen in keinem Beitrag des Themenerstellers finden.
Da wir die spezielle Lebenssituation der betroffenen Familie ohnehin nicht kennen, bitte ich um deutlich weniger aufgeregte Beiträge.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wildmom77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 09:15    Titel: Re: vermieterpfandrecht und schlösser auswechseln Antworten mit Zitat

anru54 hat folgendes geschrieben::

ich muss dazu sagen mieter m wollte dem vermieter v dass ganze geld zurückgeben auf einen schlag aber der vermieter kam nicht an dem vereinbarten termin und wenn der mieter in anruft gehr er nicht drann.


JA eindeutig....... der Vermieter ist natürlich schuld wenn er nicht kommt und auch nicht ans Telefon geht. Eindeutige Sache!! *Ironiemodus aus*

SIe haben einen Mietvertrag in dem sicherlich die Bankdaten des VM stehen, das also zählt schonmal nicht als Ausrede.
Dahin hätte man die aussenstehenden Mieten überweisen können!!!!!
Und wenn eine Räumung beantragt ist, geht davor unheimlich viel Briefwechsel schon allein durch das zustädnige Amtsgericht einher.
Also von nix wissen, kann ja auch nicht die Rede sein.

Soviel Verantwortungslosigkeit wo kleine Kinder leben, versteh ich nicht und habe ich auch kein Verständniss für.

Sehen sie welche Gelder und Unsummen ihr VM in sie steckt?
GvZ, Gericht, aussenstehende Mieten...... das ist schon fast ruinös und dann sagen, man war " überrascht" von den Anwaltskosten ganz zu schweigen.
Geschockt Verrückt Mit den Augen rollen
_________________
Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
wildmom77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

anru54 hat folgendes geschrieben::

am montag will der mieter gleich zum amtsgericht und vollstreckungsschutz beantragen bloss hatt er zweifel ob es schon zu spät ist seine frau hatte einen kasierschnitt vor paar tage und wie gesagt das baby ist 10tage alt.
mfg anru54


Ja und dann sich immer schön hintern den Kindern verstecken.......wenn interessiert das??
Haben sie sich dafür interessiert wie der VM an seine Gelder kommt?

Denke sie es wird jetzt einen interessieren, das Kaiserschnitt, kleines Baby??

Ich hoffe es nicht, denn dann müsste auch der VM den Glauben verlieren.
Vermieterpfandrecht!! Richtig so, sie wollten ja auch kostenlos wohnen.

Also in die Puschen kommen und nicht immer die lieben kleinen vorschieben damit sie sich als erwachsener Mensch hinter Kindern verstecken können. Mit den Augen rollen
_________________
Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

wildmom77 hat folgendes geschrieben::
Denke sie es wird jetzt einen interessieren, das Kaiserschnitt, kleines Baby??

Ich denke ja. Es steht einem Rechtstaat sicher auch gut zu Gesicht, wenn er in solchen Fällen genauer hinschaut.
Und im übrigen sollten Sie ihre unterstellende, unsachliche Art, Beiträge zu schreiben, gründlich überdenken. Die Welt ist leider nicht so einfach, als dass der Vermieter immer piep-piep-lieb und der Mieter der Teufel wäre.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.