Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vorladung zur Hauptverhandlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vorladung zur Hauptverhandlung
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 08:34    Titel: Vorladung zur Hauptverhandlung Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Ich habe eine Frage! Gesternmorgen fand ich einen Brief in meinem Briefkasten, gelber Umschlag, förmliche Zustellung.
Hat mich schon stutzig gemacht! Ich öffnete das schreiben und dort stand einfach, das ich zur Hauptverhandlung im August eingeladen bin! Drin steht weder wieso, warum und weshalb. Einfach nur ein Termin!
Ich weiss nicht wie ich damit umgehen soll! Wo kann ich mir Infos holen worum es sich überhaupt handelt, oder wie kann ich am besten vorgehen?

Danke für Antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bestimmt gabs einen Absender, eventuell eine Telefonnummer, aber auf jedenfall den Ort wohin man eingeladen wird. Dann gibts Telefonbuecher und eine Auskunft, dort kann man fragen, welche Telefonnummern diesem Ort zugeordnet sind, dort dann anrufen und unter Hinweis auf das freundliche Schreiben nachfragen um was es denn geht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das hab ich mir im ersten Moment auch gedacht!
Aber ist es denn generell möglich angeklagt oder als zeuge eingeladen zu werden, ohne sich vorher zu äußern oder ähnliches?
Ich meine doch, das man vorher zumindest iirgendwas bekommt....einen Anhörungsbogen oder irgendetwas von der Polizei/Staatsanwaltschaft?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das hilft mir auch nicht viel weiter! Ich habe keine Anhörung durch Beamte etc. gehabt!
Ich konnte mich zu gar nichts äußern....darüber hinaus was ich nicht einmal worum es genau geht!

Also steht mir zu, das ich eine Anhörung durch Beamte etc. beantrage? Gibt es überhaupt die Möglichkeit mich vor dem Gerichtstermin, nach Klarheit worum es geht, mich zu äüßern??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sven0986 hat folgendes geschrieben::
Das hilft mir auch nicht viel weiter! Ich habe keine Anhörung durch Beamte etc. gehabt!
Ich konnte mich zu gar nichts äußern....darüber hinaus was ich nicht einmal worum es genau geht!

Also steht mir zu, das ich eine Anhörung durch Beamte etc. beantrage? Gibt es überhaupt die Möglichkeit mich vor dem Gerichtstermin, nach Klarheit worum es geht, mich zu äüßern??


Sie könnten sich bei der Stelle, welche die Vorladung verschickt hat, erkundigen oder Sie warten den Termin der Hauptverhandlung ab und erfahren im Gerichtssaal um was es geht. Üblicherweise steht auf Vorladungen der Gegenstand der Verhandlung (Name des Angeklagten). Da sollte es einem so langsam schon dämmern um was es geht. Winken
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja...ich werde mich wohl an die Geschäftsstelle des Amtsgericht wenden.

Ich habe eine Ahnung worum es gehen könnte, es liegt fast 2 jahre zurück. Dennoch bin ich überrascht das direkt solch ein Schreiben ins Haus flattert!

Nun grübel ich was genau mir vorgeworfen wird!

Wenn ich es kurz zusammenfassen darf:

Ich hatte eine Wohnung bewohnt die vom Arbeitsamt bezahlt werden sollte. Der Zahlung kamen sie aus mir unbekannten Gründen nicht nach. Der Vermieter [Da die Nationalität in diesem Rechtsfall aber auch sowas von keine Rolle spielt: gelöscht. Biber] wurde mir gegenüber aufmüpfig und bedrohlich! Aus Angst vor den Konsequenzen bin ich "geflüchtet" ohne mich beim Vermieter zu melden und habe einige Gegenstände in der Wohnung gelassen!

Bis zu dem Schreiben bestand kein Kontakt!

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, ist mit welcher Strafe zu rechnen? Wie nennt sich generell dieser Tatbestand?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sven0986 hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter([color=red][Da die Nationalität in diesem Rechtsfall aber auch sowas von keine Rolle spielt: gelöscht. Biber]t)

Hervorhebung durch mich.

Ist das jetzt relevant für den Fall oder warum erwähnen Sie es? Mit den Augen rollen



Sorry, mußte sein! Gruß Biber
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, Personen mit dem Ursprung haben von Natur aus eine besondere Mentalität.....sollte verdeutlichen das man es mit der Angst zutun bekommt wenn diese Personen etwas aus der Haut fahren!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sven0986 hat folgendes geschrieben::
Nunja, Personen mit dem Ursprung haben von Natur aus eine besondere Mentalität.....
So ein gepflegtes Vorurteil hat doch was... Sehr böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Sven0986 hat folgendes geschrieben::
Nunja, Personen mit dem Ursprung haben von Natur aus eine besondere Mentalität.....sollte verdeutlichen das man es mit der Angst zutun bekommt wenn diese Personen etwas aus der Haut fahren!


Woher haben Sie diese Weisheit denn?
Letztendlich hat dieser ....Ihnen eine Wohnung vermietet ....mit seiner äh..."besonderenn Mentalität."

Wenn ich von meinem Mieter - aus welchem Grunde auch immer - keine Miete bekomme, bin auch nicht nicht gerade hell begeistert.
Wenn dieser dann auch noch spurlos verschwindet..... Sehr böse

Generell nennt sich sowas Betrug - zur genaueren Beurteilung fehlen aber hier einige Angaben.
In der Sache müßte in der "Einladung" aber stehen um was es geht - ?

mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
In der Sache müßte in der "Einladung" aber stehen um was es geht -?mano


Genau das steht da eben nicht! Wie gesagt, nur Datum, Uhrzeit und Saal! Fertig aus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub nicht dass hier jemand ne funktionierende Glaskugel hat. Benutzen sie das Telefon.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Es gibt eine obligatorische Vernehmung im Ermittlungsverfahren gemäß § 163a Abs. 1 StPO.
Die Vernehmung erfolgt meist durch Polizeibeamte im Rahmen des ersten Zugriffs. Es genügt, wenn die Möglichkeit zu einer Äußerung gegeben wird.
Erfolgt im Ermittlungsverfahren keine Gewährung rechtlichen Gehörs, so kann das Gericht die Nachholung bei der Staatsanwaltschaft anregen. Im Übrigen wird der Mangel durch Aufforderung un Erklärung im Sinne des § 201 StPO geheilt.


Bitte? Es ist sogar vorgekommen, dass Zeugen, die davor noch nichts wussten, erst in der Hauptverhandlung benannt werden und ihnen sinngemäß gesagt wurde: "Bitte kommen sie so schnell wie möglich ans Gericht und sagen sie aus".

Wieso sollten Zeugen vorher angehört werden?

Sebst, wenn man überlesen hat, dass es um eine Ladung als Zeugen geht, sollte man nicht gleich davon ausgehen, dass er als Angeklagter geladen wurde (was auch überhaupt nicht zu den kritisierten Angaben passt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Ist an meiner Aussage irgendetwas unrichtig?
Nein. Hilfreich ist sie aber trotzdem nicht (zumindest nicht für juristische Laien).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und nun geht es so weiter Kopf-Streichel-Smilie oder doch lieber so ?

Außerdem warne ich: Der Biber hat schon einmal die Großmutter angegriffen --> www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=122185

Allerdings funktioniert der dortige Link nicht mehr. Aber die traurige Geschichte kann man auch hier nachlesen --> www.spiegel.de/panorama/0,1518,498916,00.html

Und hier noch eine Warnung --> www.nategreenwall.com/images/beaver2.jpg
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.