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Wehrüberwachung

 
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Jag
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Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 16:03    Titel: Wehrüberwachung Antworten mit Zitat

Hallo
ich habe eine Frage die mich nicht betrifft aber interessiert:
Gibt es besondere Regeln für Personen die der Wehrüberwachung unterliegen die an Expeditinen eines Forschungsinstiutes teilnehmen. Zum beispiel in der Anarktis auf der Neumayer III Satition überwintern?

MFG Jag
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Änderung des Wohnsitzes sollte mitgeteilt werden.
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Jag
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Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich meine Kollegen verstanden habe sind sie weiterhin in Deutschland gemeldet da die Antarktis ja keine richtige Adresse hat

MFG Jag
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist Vorsorge zu treffen, dass die Wehrersatzbehörde die Pinguinzähler unverzüglich erreichen kann. Winken
Einfach mal "Wehrüberwachung" in die Suchmaschine des Vertrauens eingeben
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 29.03.09, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry aber die Antworten überzeugen nicht. Ich werde morgen darauf antworten...
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stimme Volker13 zu: Das ist bisher alles nicht überzeugend.

Für den Fall eines länger andauernden Auslandsaufenthaltes (über drei Monate), ist das Einverständnis der zuständigen Behörde einzuholen, daher ggf. Bundesamt für den Zivildienst bzw. Verteidigungsministerium, solange mann noch der Wehrpflichtüberwachung unterliegt, also bis zum 32. Lebensjahr. Dieses Einverständnis wird im Regelfall erteilt, man muss da nur einen Brief hinschicken mit dem Ziel, einer Adresse, unter der man erreichbar ist (kann auch die Heimatadresse der Eltern, etc. sein) und der voraussichtlichen Dauer.
In Deutschland gemeldet zu bleiben ist ein Verstoß gegen die Meldegesetze, sofern der Wohnsitz dauerhaft außerhalb Deutschlands liegt. Man kann sich aber auch einen Wohnsitz im Ausland (bspw. aus Zollgründen) in den Reisepass eintragen lassen (Deutsche Botschaft bzw. Generalkonsulat).

Gruß,

katmai.
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Sorry aber die Antworten überzeugen nicht. Ich werde morgen darauf antworten...

Weinen OK.
Dann werf ich halt noch den da hinterher. Speziell der Absatz 6 Punkt 1 und 2 könnten hier von Interesse sein.
So besser jetzt? Verlegen
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