Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - mit 24 was für Ansprüche an Unterhalt von Familie?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

mit 24 was für Ansprüche an Unterhalt von Familie?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Schokochip
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 16:52    Titel: mit 24 was für Ansprüche an Unterhalt von Familie? Antworten mit Zitat

Ich bin 24 und mache gerade Abitur auf dem 2 ten Bildungsweg.
War gezwungen mit 19 auszuziehen, da mein Vater mich geschlagen und andere Dinge gemacht hat.
Habe mich alleine durchgeschlagen und NIE Unterhalt bekommen.
Kann kein Geld von Staat bekommen da ich in Ausbildung bin und mir wurde gesagt dass ich auch kein Anspruch mehr auf Unterhalt habe.

Stimmt das? Was kann ich wegen der Jahre mache in denen mir meine Eltern kein Geld gegeben haben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 17:16    Titel: Re: mit 24 was für Ansprüche an Unterhalt von Familie? Antworten mit Zitat

Schokochip hat folgendes geschrieben::
War gezwungen mit 19 auszuziehen ..
Und was haben sie bisher gemacht? bis zum 24. Lebensjahr auf die Schule gegangen sind sie wohl nicht?

Hintergrund: haben sie eine Berufsausbildung (Lehre z.B.) haben sie keine Unterhaltsansprüche gegen die Eltern mehr.

Schokochip hat folgendes geschrieben::
Was kann ich wegen der Jahre mache in denen mir meine Eltern kein Geld gegeben haben?
Vermutlich nichts (mehr)

PS: den Fall bitte nicht persönlich schildern - siehe Forenregeln.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schokochip
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe gearbeitet, ohne Ausbildung.

Aber was kann ich jetzt machen? Welche Ansprüche habe ich jetzt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, bitte nicht persönlich schildern, lesen sie die Forenregeln:

"Ich habe ...kann ich jetzt..."

Schokochip hat folgendes geschrieben::
Aber was kann ich jetzt machen? Welche Ansprüche habe ich jetzt?
Kommt drauf an, man könnte Unterhaltsansprüche bis zum Abschluss der ersten Ausbildung haben. Kommt aber auch drauf an, was die Eltern verdienen.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schokochip
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das wichtigst aber ob das Alter eine Rolle spielt. Ob man mit 24 noch Anspruch hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Eltern sind verpflichtet, ihrem Kind eine berufsqualifizierende Ausbildung zu finanzieren. Auf das Lebensalter des Kindes kommt es im Prinzip nicht an, wenn es bisher noch keine Ausbildung, während der die Eltern Unterhalt geleistet haben, absolviert hat.

Wenn die Eltern nicht bereit sind, das Kind während einer Ausbildung finanziell zu unterstützen, dürfte sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlen.

Wer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsanwalts aufzubringen, kann Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Die Bewilligung von Beratungshilfe kann beim Amtsgericht beantragt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.