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Haustür und Haussicherung?

 
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der_jungspund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:43    Titel: Haustür und Haussicherung? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen jemand ist Mieter in einer Mietwohnung. (Solls ja geben)

Darf der Mieter die Haustür der gemieteten Wohnung durch eine eigene ersetzen? Die Orginaltür natürlich aufgehoben für möglichen Auszug.
Üblicherweise wird das meiste ja im Mietvertrag geregelt, aber solche Fragen stehen da i.d.R. nicht drinnen.

Selbe Fragen mit Sicherheitsanlagen. Darf der Mieten eine Alarmanlage installieren lassen?

Danke
Grüsse
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter darf (fast) alles machen. Beim Auszug muß allerdings alles wieder in den Urzustand versetzt werden. Natürlich muß er auch die entsprechenden Vorschriften beachten.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja fast alles, solange es keine bauliche Veränderung ist. Eine bauliche Veränderung muss vom VM genehmigt werden. Ein Einbau einer Alarmanlage kann schon eine bauliche Veränderung sein. Dementsprechend muss der VM seine Zustimmung geben. Wenn nicht dann darf der Mieter die nicht einbauen.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gleiche dürfte auch für eine Haustür gelten. Die gehört nämlich nur recht 'einseitig' zur Mietsache. Cool
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Hinnerk14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
Die HAUStür gehört nun sicher nicht zum Bereich des Mieters, evt. bei einem
Einzelhaus.
Die WOHNUNGSeingangstür schon. Ich würde aber trotzdem vorher fragen.
_________________
Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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