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Verfasst am: 29.03.09, 18:43 Titel: Haustür und Haussicherung?
Hallo,
angenommen jemand ist Mieter in einer Mietwohnung. (Solls ja geben)
Darf der Mieter die Haustür der gemieteten Wohnung durch eine eigene ersetzen? Die Orginaltür natürlich aufgehoben für möglichen Auszug.
Üblicherweise wird das meiste ja im Mietvertrag geregelt, aber solche Fragen stehen da i.d.R. nicht drinnen.
Selbe Fragen mit Sicherheitsanlagen. Darf der Mieten eine Alarmanlage installieren lassen?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 29.03.09, 19:18 Titel:
Der Mieter darf (fast) alles machen. Beim Auszug muß allerdings alles wieder in den Urzustand versetzt werden. Natürlich muß er auch die entsprechenden Vorschriften beachten.
Ja fast alles, solange es keine bauliche Veränderung ist. Eine bauliche Veränderung muss vom VM genehmigt werden. Ein Einbau einer Alarmanlage kann schon eine bauliche Veränderung sein. Dementsprechend muss der VM seine Zustimmung geben. Wenn nicht dann darf der Mieter die nicht einbauen.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 29.03.09, 22:06 Titel:
Das Gleiche dürfte auch für eine Haustür gelten. Die gehört nämlich nur recht 'einseitig' zur Mietsache. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Also:
Die HAUStür gehört nun sicher nicht zum Bereich des Mieters, evt. bei einem
Einzelhaus.
Die WOHNUNGSeingangstür schon. Ich würde aber trotzdem vorher fragen. _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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