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Verfasst am: 29.03.09, 19:19 Titel: Eigentums Einbehalt durch noch Ehemann
Hallo, ich habe da mal eine Frage
Kurze Sachlage, Frau X trennt sich von Herr X.
Auf dem Parkplatz von dem Bruder ( Hern X ) steht noch ein Auto von Frau X.
Das ganze ist von dem Bruder in Ordnung, da eine Absprache gemacht wurde das Frau X dieses Auto abholen kommt sobald Sie eine Möglichkeit gefunden hat.
(Bremsscheiben sind Festgestanden)
Nun wollte Frau x vor einigen Tagen das Auto holen nur wurde gleich von Herrn X angedroht das sie das Auto stehen zu lassen hat, da Herr X in der Zeit von 9 Jahren Ehe einmal eine Reparatur durchführen lies ca 1000 € und er diese bar haben will.
Das Auto ist voller Eigentum von Frau X, alles fest auf Dokument.
Nun hat Herr X sein Auto hinter dessen von Frau X gestellt und hat auch noch alle 4 Reifen demontiert. So das man weder es durch Abschleppdienst holen kann weder selbst bewegen.
Darf Herr X das so einfach, da es ja nicht sein Eigentum ist ?
Zur weiteren Schilderung, Herr X hatte zuvor schon das noch Fahrbare Auto von Frau X einfach von dem Parkplatz Ihrer Arbeitsstelle genommen da er noch einen Schlüssel hatte. Meldete es dreist um und hatte das verkauft.
Wohneigentum hatte Herr X der Frau X auch nicht ausgehändigt. Und verlangt auch noch Weiterhin Geld von Frau X.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 29.03.09, 22:26 Titel: Re: Eigentums Einbehalt durch noch Ehemann
blura hat folgendes geschrieben::
Macht Herr X sich nicht Strafbar damit?
Bei dem Verhalten des Herrn X könnte es sich um Nötigung, vielleicht auch um versuchte Erpressung handeln.
Als Eigentümerin des Autos kann Frau X die Herausgabe des Autos verlangen. Wenn das Auto nicht freiwillig herausgegeben wird, könnte es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Herausgabeanspruchs zu beauftragen.
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