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Haushälfte + Grundstück im Aussenbereich - Wohnen möglich?

 
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Janis B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 19:39    Titel: Haushälfte + Grundstück im Aussenbereich - Wohnen möglich? Antworten mit Zitat

Hallo und schon wieder ich. Es nimmt kein Ende mit dem Ärger mit dem Nachbarn.

Nun habe ich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, in meiner Haushälfte zu wohnen - also meinen ersten Wohnsitz dorthin zu verlagern. Verrückt, oder?

Also, sowohl mein Grundstück, als auch die Haushälfte, die da schon seit langen Jahren drauf steht, liegen im Aussenbereich. Vor meinem Kauf war mein Grundstück mitsamt der Haushälfte verpachtet und die Pächter hatten begonnen, die Haushälfte zu Wohnzwecken um zu bauen. Ihr Badezimmer und auch ihre halbe Küche haben sie auf meine jetzige Hälfte gebaut und jahrelang zu Wohnzwecken genutzt, obwohl es nur gepachtet war.

Von der Bewertungsstelle des Finanzamtes bekam ich nach ca. 1 Jahr ein Schreiben, dass das komplette Grundstück samt Haushälfte neu eingeordnet und bewertet wird als

"sonstige bebaute Fläche"

Was bedeutet das?

Ich hatte geplant, dort eine kleine Gärtnerei zu betreiben und gleichzeitig dort auch zu wohnen.

Ist das überhapt möglich?

Ich hatte auch mit der Bürgermeisterin gesprochen - und das auch schon vor einem Jahr oder länger und ihr erzählt, dass ich dort wohnen und eine kleine Gärtnerei betreiben will.
Sie hatte nicht gesagt, dass ich das dort nicht darf.

Könnt ihr mir nochmal auf die Sprünge helfen?
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Janis B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal Hallo,

nun habe ich eigentlich die Antwort. Man muß beim Bauamt alles beantragen. Auch jegliche Nutzungsänderungen, obwohl das bei mir wohl nicht zutrifft, weil dort ja schon gewohnt wurde. Morgen weiß ich mehr.

Wollt nur Bescheid sagen.
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Bernd67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Im Außenbereich gilt §35 BauGB. Hier sind nur bestimmte Vorhaben genehmigungsfähig, z.B. landwirtschaftliche Gebäude.
Mit dem Amt muss geklärt werden, ob die Gärtnerei entsprechend anerkannt wird und ob eine Betriebswohnung zulässig ist.
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