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Bewährungszeit

 
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Olidata
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 20:35    Titel: Bewährungszeit Antworten mit Zitat

Mal angenommen jemand verstoßt gegen die Bewährung in Form einer einschlägigen Tat.

Die Staatsanwaltschaft beantragt den Widerruf der Bewährung.

Das Gericht wird die Bewährung aber nicht widerrufen.

Jetzt steht im Gesetz:

Das Gericht sieht jedoch von dem Widerruf ab, wenn es ausreicht,
weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen, namentlich den Verurteilten einem Bewährungshelfer zu unterstellen, oder
die Bewährungs- oder Unterstellungszeit zu verlängern.


Hinter jedem Wort steht da "oder"

Kann das Gericht die Bewährung verlängern und gleichzeitig einen Helfer beiordnen, oder geht nur immer eines, weil so wie es in dem § steht sieht es so aus als wenn immer nur eins geht.

Ist das eigentlich normal das die Staatsanwaltschaft bei einem Verstoß einen Antrag auf Widerruf immer stellt? Ich meine es könnte ja mit dem Gericht erstmal sich unterhalten und dann entscheiden ob es einen Antrag rausschickt.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 20:48    Titel: Re: Bewährungszeit Antworten mit Zitat

Olidata hat folgendes geschrieben::
Hinter jedem Wort steht da "oder"

Kann das Gericht die Bewährung verlängern und gleichzeitig einen Helfer beiordnen, oder geht nur immer eines, weil so wie es in dem § steht sieht es so aus als wenn immer nur eins geht.

Ich würde es so verstehen, dass das "namentlich" einem "zum Beispiel" entspricht und danach eine nicht abgeschlossene Aufzählung folgt.
Entsprechend wäre das Gericht nicht nur zur Vornahme einer Sache berechtigt.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 29.03.09, 21:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Olidata
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja sehe ich eigentlich auch so, weil bei einigen Leuten wird die Verlängerung alleine nichts nützen und da ist es sinvoll einen Bewährungshelfer weiter zu beauftragen.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Olidata hat folgendes geschrieben::
Ja sehe ich eigentlich auch so, weil bei einigen Leuten wird die Verlängerung alleine nichts nützen und da ist es sinvoll einen Bewährungshelfer weiter zu beauftragen.

Außerdem ist ja schon von Auflagen bzw. Weisungen die Rede.

Aber soviel jetzt erstmal nur zur wörtlichen Deutung. Vielleicht äußert sich ja noch jemand der Ahnung davon hat. Mein Wissen u. Literatur geben dazu nichts her.
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