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Verfasst am: 29.03.09, 23:41 Titel: nicht korrekter Mahnbescheid (?)
Wenn jemand meint: sehr konstruiert - ja!
Wenn jemand meint: der hat keine Ahnung von Juristerei - Ja
(als Reaktion auf nen anderen Thread, den ich aber nicht "kidnappen" wollte und daher diesen neuen augemacht habe):
Also A kriegt nen Mahnbescheid - im Prinzip auch zu Recht.
Da steht: "Zahlungen sind .. nur an den Antragsteller zu richten."
Nur ist leider nirgendwo ein Konto angegeben.
Also nix mit ans Gericht überweisen (von dem natürlich auch kein Konto angegeben ist)
Also dem Antragsteller schreiben: "Das Geld liegt bei mir in bar bereit. Holen sie's ab, sie befinden sich im Annahmeverzug" (stimmt das? fallen ab da dann auch keine Verzugszinsen mehr an?)
Den Betrag der Firma im Büro auf den Tisch legen und Quittung verlangen?
Falls die Fragen zu praxisfern sind, akzeptiere ich auch "so bescheuerte Ideen kann doch keiner haben" Ansonsten sind juristische Hinweise gern gesehen.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 30.03.09, 08:54 Titel:
Spontan fallen mir dazu ein paar Sachen ein:
Zitat:
Also dem Antragsteller schreiben: "Das Geld liegt bei mir in bar bereit. Holen sie's ab, sie befinden sich im Annahmeverzug"
Geldschulden sind Bringschulden, sollte also nicht funktionieren.
Man könnte einen Scheck schicken, alternativ auch den Gläubiger anrufen und um die Bankverbindung bitten.
Das hier:
Zitat:
Den Betrag der Firma im Büro auf den Tisch legen und Quittung verlangen?
geht natürlich auch.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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