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Renovierung - im Vertrag nicht geregelt

 
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pebbles25
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 06:54    Titel: Renovierung - im Vertrag nicht geregelt Antworten mit Zitat

Die Mieterin hat ihre Wohnung gekündigt.
Im Standartmietvertrag existiert zwar die Rubrik "Schönheitsreparaturen", in der angekreuzt werden muss, ob Mieter oder Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. Derjenige soll auch die Renovierung bei Auszug übernehmen.

Im konkreten Fall ist aber gar nichts angekreuzt, weder Mieter noch Vermieter. Der VM behauptet, die Wohnung sei renoviert übergeben worden und müsse daher auch renoviert wieder übergeben werden. Wie sieht das rein rechtlich aus, da im Vertrag ja nichts angekreuzt wurde?
Mal abgesehen davon, dass die Mieterin die Wohnung bereits gestrichen hat, wäre das nötig gewesen oder nicht?

Vielen Dank schon mal!
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Das wäre nicht nötig gewesen. Dem Gesetz nach ist es die Aufgabe des Vermieters, die Wohnung über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses im 'vertragsgemässen' Zustand zu erhalten. Wenn dies - teilweise - durch den Mieter erledigt werden soll, dann bedarf es dafür einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.
Es ist also genau umgekehrt: Der Mieter hat das Recht, den Vermieter immer dann zur Renovierung zu bestellen, wenn die Wohnung einen Neuanstrich erfordert.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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