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Verjährung bei unerlaubten Überholen

 
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Unbreakable
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:03    Titel: Verjährung bei unerlaubten Überholen Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

wollte mich mal erkundingen wie die Verjährungsfrist bei unerlaubten überholen mit gefährdung ist? Vielleicht weiß der ein oder andere das ja wäre nett!

liebe Grüße

Unbreakable
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
reine OWi: drei Monate - mit diversen Unterbrechungsmöglichkeiten.

Mehr kann man ohne nähere Angaben nicht sagen.

Gruß
HaWeThie
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Unbreakable
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schildere das mal ...

Geschädigter (a) hat aussage gemacht und der der diesen Überholt hat (b).
Jetzt soll noch von dem b der beifaher vernommen werden ... mehr ist bis dato nicht passiert.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
durch die Anhörung des Betroffenen wurde die Verjährung unterbrochen und eine neue Verjährungsfrist von 3 Monaten in Gang gesetzt.

Wenn der tatsächliche Täter bereits bekannt ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dennoch zu einer Verjährung kommt, ziemlich gering.

gez. Lempel
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