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wer bekommt Recht?

 
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Tatjana22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:28    Titel: wer bekommt Recht? Antworten mit Zitat

Person A kauft bei Person B etwas über ein Internetforum.

15,00 € Warenwert+ 2,20 € für unversicherten Versand.

Person B versendet sofort nach Geldeingang.

Nun behauptet Person A die Ware nie bekommen zu haben und droht mit Rechtsanwalt.

Muss Person B wirklich für Ersatz sorgen?

Wie ist die Rechtslage?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sind A und B Privatpersonen?
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Tatjana22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, beide. War ein Privatverkauf.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss B nur beweisen, daß sie die Sachen abgeschickt hat. Im Verkauf von privat zu privat trägt der Käufer das Versandrisiko (wenn nichts anderes vereinbart worden ist).
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Geist ist Geil!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dann trägt der Käufer nach 447 BGB die Gefahr des Versandes.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Tatjana22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wie soll man den Versand des Maxibriefes beweisen? Darüber gibt es keinen Beleg.
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Dann muss B nur beweisen, daß sie die Sachen abgeschickt hat. Im Verkauf von privat zu privat trägt der Käufer das Versandrisiko (wenn nichts anderes vereinbart worden ist).

Und da stehen für gewöhnlich immer welche beim Einpacken daneben..... Lachen Winken
_________________
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Tatjana22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mann von Person B hat den Umschlag zur Post gebracht. Reicht das aus?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wofuer solls denn reichen?
Wie glaubwuerdig das ist, entscheidet immer noch ein Richter.
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wofuer solls denn reichen?
Wie glaubwuerdig das ist, entscheidet immer noch ein Richter.

Natürlich entscheidet letztlich immer ein Richter. Es hebt aber die Chancen, dass B nicht slebst den Brief eingeschmissen hat.......oder?
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