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Abzug von Kaution berechtigt?!

 
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:38    Titel: Abzug von Kaution berechtigt?! Antworten mit Zitat

Hallo,

der Vormieter hat in der Wohnung auf eigene Kosten Laminat verlegt. Der jetzige Mieter
hat das so übernommen.

Nun zieht der Mieter aus und der Vermieter will eine Beschädigung auf dem Laminat von
der Kaution abziehen.

Ist das denn zulässig?

1) Wenn der Mieter dem Vormieter das Laminat zum Teil bezahlt hat.
Muss der Mieter das dem Vermieter beweisen können?

2) Wenn der Mieter das Laminat vom Vormieter geschenkt bekam.
Muss der Mieter das beweisen können?

Der Vermieter argumentiert, dass das Laminat mit dem Mieterwechsel ins Hauseigentum
übergegangen ist und der Mieter daher mit seiner Kaution haftet.
Ist das überhaupt so?

Die Zahlung an den Vormieter wäre beweisbar (Überweisung mit entsprechendem
Verwendungszweck) - nur sieht der Mieter es nicht ein, dem Vermieter hier
Kontoauszüge vorlegen zu müssen...

Wie ist die Rechtslage?

Danke.
_________________
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Laminat vom Vormieter übernommen wurde, wie auch immer dies geschehen ist (muss nur nachweisbar sein), dann gehört der Spass dem Mieter. Das heisst dieser kann beim Auszug das Laminat mitnehmen, bzw. er muss es sogar wenn der VM es will. Der Mieter muss dann aber sehr wahrscheinlich den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Kann er dies nicht, wird er Schadensersatz zahlen dürfen.
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Woher kann der Mieter dann wissen, wie der vorherige Zustand war?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird der Mieter mit dem Vormieter geklärt haben bei der Übernahme des Laminats. Ebenso wird er mit dem Vormieter geklärt haben ob der VM auf sein Rückbaurecht verzichtet hat, was der Beweisbarkeit halber natürlich schriftlich vorliegt. Gibt es keine Infos, wird der Mieter sich auf das Wort des VM verlassen müssen oder beim Vormieter nachforschen.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hier sollte zunächst die Frage geklärt sein wer den Eigentümmer des Laminat ist? Es kann sein das ein Nachmieter vom Vormieter etwas übernimmt (oder einfach annimmt)ohne ein Eigentumsrecht an der Sache zu haben. Der VM hat womöglich ein Eigentumsrecht am Laminat? Kommt also genau darauf an was wer mit wem vereinbart hat.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vermieter die Wohnung mit Laminat angeboten hat, ist sie Eigentum des Vermieters und ein Schaden am Laminat der über die normale Abnutzung hinausgeht ist diesem zu ersetzten.

Wenn der Vormieter das Laminat dem neuen Mieter verkauft hat, ist das tunlichst nachzuweisen. Beim Auszug darf und muß der Mieter das Laminat dann wieder mitnehmen und dann in der Regel auch die Türen ersetzen, die für Laminat gerne mal gekürzt werden. Ausnahme: Der Vermieter akzeptiert die Wohnung so mit Laminat, zu welchen Bedingungen ist frei verhandelbar, das kann darauf hinauslaufen, daß der Vermieter dem Mieter das Laminat für viel Geld abkauft oder auch darauf, daß der Mieter sich mit Geld z.B. von dem Schaden an den Türen freikauft.
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