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WuppertalER FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2008 Beiträge: 77 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 30.03.09, 09:58 Titel: Freundin wurde Mein Laptop Gefändet angeblich! |
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Hallo meiner Freundin
Wurde angeblich mein Laptop gefändet, ich war leider am Wochenende nicht zuhause.
angeblich hätte sie versucht mich anzurufen, deswegen aber ich habe ihr gesagt warum sie mich nicht kurz auf handy angerufen hat. meinte sie wäre zu teuer. was kann ich machen wenn der Laptop angeblich gefändet wurden ist? kommt ein gerichtsvollzieher ohne ankündigung? und am Samstag? |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 30.03.09, 12:08 Titel: |
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Erstens heisst es "pfaenden" und zweitens kommen vor dem Gerichtsvollzieher Mahnungen und ein gerichtlicher Mahnbescheid. Der Gerichtsvollzieher faellt nicht aus heiterm Himmel ueber jemanden her. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 30.03.09, 12:10 Titel: |
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Und nimmt doch vor allem auch nicht fremde Sachen mit, oder? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 30.03.09, 12:20 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Und nimmt doch vor allem auch nicht fremde Sachen mit, oder? |
"Das gehört mir nicht" dürfte zu den am häufigsten erwähnten Sätzen Gerichtsvollziehern gegenüber zählen.
Der betroffene Dritte müsste den Eigentumsnachweis erbringen und könnte den Laptop dann wieder mitnehmen.
lg |
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 30.03.09, 12:22 Titel: |
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Zitat: | Und nimmt doch vor allem auch nicht fremde Sachen mit, oder? |
Doch, durchaus.
Der Gerichtsvollzieher kann und braucht nicht die Eigentümerschaft des Schuldners prüfen. Er darf alles pfänden, was sich in dessen Gewahrsam befindet und nicht ganz offensichtlich dem Schuldner nicht gehört ("evidentes Dritteigentum").
Dem tatsächlichen Eigentümer steht, wenn seine Sache bei einem anderne gepfändet wurde, die Drittwiderpsruchsklage gem. § 771 ZPO zu.
Gruß
Dea |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 30.03.09, 12:23 Titel: |
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Moin,
@Wuppertaler, die Grammatik ist unter aller...aber das ist gerade nicht das Thema.
@Gamma, der GV nimmt alles was er "brauchen" kann aus der Wohnung eines Schuldners mit.
Ansonsten hat @Richard Gecko vollkommen recht.
Erst wird der Titel gestrickt, dann meist eine Vollstreckungsankündigung - dann kommt der GV persönlich und nimmt mit was er für verwertbar hält.
EDIT: da war einer schneller.
mano
Zuletzt bearbeitet von mano am 30.03.09, 12:28, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 30.03.09, 12:28 Titel: |
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Stimmt, dass denn meisten Dingen, eine direkte Zuordnbarkeit fehlt, hatte ich nicht bedacht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 30.03.09, 12:29 Titel: |
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Wie genau läuft das eigentlich in der Theorie ab wenn es sich bei dem Laptop um das Eigentum der Firma handeln würde für die der Freund arbeitet.
Die Firma hat keine Lust dem hinterherzurennen, stellt sich auf stur und verlangt Herausgabe von dem Freund. Wenn der nicht bis zum xx.xx.xxxx abgibt zieht die den Restwert das vom Gehalt ab.
Der Freund hat aber den Eigentumsnachweis nicht (oder er bekommt ihn erst nachdem ihm der Rest vom Gehalt abgezogen wurde).
Kann die Firma so indirekt den Freund dazu zwingen den Laptop zu kaufen? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zuletzt bearbeitet von windalf am 30.03.09, 12:29, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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WuppertalER FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2008 Beiträge: 77 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 30.03.09, 12:29 Titel: |
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weil der laptop ist aus Internetauktionshaus [Name geändert] 450 euro kaufpreis vor ca 1 jahr über ihren Internetauktionshaus [Name geändert] acc. gekauft ich habe es bezahlt und an meine addresse schicken lassen weil er gehört mir aj auch aber der laptop standt wo der gerichtsvollzieher kam bei ihr im zimmer |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 30.03.09, 12:34 Titel: |
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@windalf: wohl nein.
die (rechtmäßige, vgl. cmd.dea) pfändung durch den GV führt zwar zu einer unmöglichkeit der rückgabe des laptops gegenüber der firma, aber zu einer unverschuldeten. solange keine pflichtverletzung vorliegt (und dafür gibt der SV nichts her), hat der AN also die fehlende erfüllbarkeit der rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.
ein vertretenmüssen folgt auch nicht daraus, dass der AN nicht gegenüber dem GV tätig wird - er hat ja mangels eigentum keinen anspruch. also dürfte er seinen verpflichtungen vollauf genügen, wenn der die Fa. mit den erforderlichen daten versorgt, so dass diese nach 771 ZPO gegen den GV vorgehen kann.
@wuppertalER: dann dürfte es mit dem eigentumsnachweis also schwer werden, denn die vorhandenen nachweise lauten wohl auf die freundin. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 30.03.09, 12:34 Titel: |
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Ich verschieb mal zum Mahnrecht.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 30.03.09, 12:43 Titel: |
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Zitat: |
ie (rechtmäßige, vgl. cmd.dea) pfändung durch den GV führt zwar zu einer unmöglichkeit der rückgabe des laptops gegenüber der firma
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Wiso unmöglich? Es ist ja sicherlich auch möglich den Laptop zu kaufen bzw gegen Geld auszulösen oder etwa nicht? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 30.03.09, 12:46 Titel: |
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wollen wir jetzt ernsthaft darüber streiten, dass dem AN die rückgabe des laptops rechtlich unmöglich ist? (-> 136 StGB). _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 30.03.09, 13:06 Titel: |
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juggernaut hat folgendes geschrieben:: | wollen wir jetzt ernsthaft darüber streiten, dass dem AN die rückgabe des laptops rechtlich unmöglich ist? (-> 136 StGB). |
Sieh das nicht als Angriff sondern als Frage. Für mich war Unmöglichkeit (im Schuldrecht) bisher immer wenn eine Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erbracht werden kann.
Das sehe ich hier zunächst nicht gegeben. Daher auch meine Frage... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 30.03.09, 13:11 Titel: |
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WuppertalER hat folgendes geschrieben:: | weil der laptop ist aus Internetauktionshaus [Name geändert] 450 euro kaufpreis vor ca 1 jahr über ihren Internetauktionshaus [Name geändert] acc. gekauft ich habe es bezahlt und an meine addresse schicken lassen weil er gehört mir aj auch aber der laptop standt wo der gerichtsvollzieher kam bei ihr im zimmer |
Es gibt doch bestimmt noch die Bestätigungsmail über den Abschluss der Auktion oder? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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