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Verfasst am: 30.03.09, 11:57 Titel: Auszug aus einer WG, bitte um Rat und Hilfe, Danke!
Hallo zusammen,
ich wäre froh, wenn sich jemand diesem Fall annimmt und Rat gibt, denn meine Freundin und ich sind echte Laien und wissen nicht was wir tun sollen und vor allem rechtlich können.
meine Freundin wohnt in einer WG zusammen mit 2 anderen Mitbewohnern. Alle 3 haben im September 2008 beschlossen in eine WG zu ziehen, beim Gespräch mit dem Vermieter waren alle 3 anwesend und es wurde beschlossen, dass der Vertrag auf eine Person geht. Dieses wurde vorher schon abgemacht und die anderen zahlen dementsprechend dieser Person dann Miete (und eben weitere Kosten). Diese Person ist nicht meine Freundin. Sie hat auch nichts unterschrieben. Der Vertrag wurde auf 1 Jahr festgelegt und alle 3 wollen auch in einem Jahr wieder ausziehen, denn dann ist die Ausbildung vorüber.
Zur Situation:
Meine Freundin hat keine 1 Zimmer Wohnung gefunden und an ihrer Arbeitsstelle hat sie ihr Arbeitgeber gefragt, ob sie in ihrer Klasse noch 2 weitere Azubis kenne, die noch keine Stelle haben, weil diese noch zu besetzen seien. Da diese immer noch keine Stelle hatten, kam es den Zweien ebenso gerade recht. So kam die WG zustande. Jedoch ist es jetzt wegen sehr starken Differenzen, nicht mehr möglich, mit Diesen zusammen zu leben. Meine Freundin muss früh morgens raus und hat durch die Situation nur noch Stress, sie wird gemaßregelt, bestimmt und nicht in Ruhe gelassen, ebenso wollen sie ihr Fahrrad und ihr Auto was beide nicht besitzen mitbenutzen, usw. Im Großen und Ganzen ist nichts mehr zu machen, reden und sich erwachsen zu verhalten, geht wie so oft gesagt, mit diesen Personen nicht! Dies war leider vorher nicht abzusehen und sie bereut es im nachhinein, dass sie mit denen zusammen gezogen ist und möchte jetzt sofort ausziehen für die letzten 5 Monate.
Natürlich würden die Mietkosten, so nehme ich an, die mich betreffen auf die Beiden übertragen werden das ist eins meiner Probleme. Wäre das rechtlich zu vertreten?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 30.03.09, 12:06 Titel:
Man kann darüber diskutieren, ob die im Vertrag festgelegte Befristung auf ein Jahr überhaupt wirksam vereinbart wurde, denn dass der Mieter nach dieser Zeit wieder ausziehen will, stellt keinen Befristungsgrund dar. Aber eventuell könnte man genau deswegen in diesem Vertrag auch ein nur 'vorübergehendes' Mietverhältnis sehen. Dafür gelten diese Beschränkungen nicht. Allerdings wird die Freundin trotzdem die normale dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten haben. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 30.03.09, 12:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 30.03.09, 12:08 Titel:
Bitte den Fall verallgemeinern.
Prinzipiell kann man aber sagen der Knackpunkt dürfte wohl sein, wer ist alles Hauptmieter und wer hat mit wem einen Vertrag mit welchen Kündigungsfristen.
Zitat:
beim Gespräch mit dem Vermieter waren alle 3 anwesend und es wurde beschlossen, dass der Vertrag auf eine Person geht. Dieses wurde vorher schon abgemacht und die anderen zahlen dementsprechend dieser Person dann Miete (und eben weitere Kosten). Diese Person ist nicht meine Freundin. Sie hat auch nichts unterschrieben. Der Vertrag wurde auf 1 Jahr festgelegt und alle 3 wollen auch in einem Jahr wieder ausziehen, denn dann ist die Ausbildung vorüber.
Das hier scheint mir äußerst Realitätsfern. Üblicher Weise hält sich der Vermieter lieber 3 statt einer Person die er belangen kann, gerade wenn es um die Bonität nicht so gut bestimmt ist.
Kann es ein, dass damit eigentlich nur gemeint ist es wird nur von einem Konto abgebucht (und danach dann untereinander verrechnet). Vertraglich gesehen sind aber alle Hauptmieter? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Das kann sein, lässt sich das denn eindeutig über den Vertrag feststellen?, sie hat eben auch nichts unterschrieben nur diejenige auf die, die Kosten gehen. Was ist, wenn diese den Vertrag nicht rausrücken :/?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 30.03.09, 12:12 Titel:
Eine Mischung von Haupt- und Untermietverhältnissen in nur einem Vertrag ist auch eher ungewöhnlich. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Kommt mir auch komisch vor, denn der Vermieter will bei Dingen die, die Wohnung betreffen auch nur mit der einen Person sprechen und er hat auch keine weiteren Daten über die beiden anderen. Es gibt nur 1 Vertrag und sie hat dort auch nicht unterschrieben.
EDIT:
Der Vermieter hat mal wörtlich gesagt: Mir ist egal wie ihr das regelt, ich möchte monatlich mein Geld. Wenn meine Freundin auszieht und die Zahlungen einstellt und die anderen die mehr Zahlungen verweigern, kommt der Vermieter dann doch auf meine Freundin zurück rechtlich oder auf diese Person auf die nämlich der Vertrag geht, was leider auch noch nicht geklärt ist?
Wenn alle drei einen Vertrag gemeinsam abschliessen, dann kann der auch nur gemeinsam gekündigt werden, wobei jeder der ausziehen will, einen Anspruch an die anderen hat, das gekündigt wird. Aber danach sieht es hier nicht aus.
Der Vermieter hat sich hier eine Person als Hauptmieter gesucht, ich würde sagen, der Hauptmieter hat dann durch konkludente Handlung oder per mündlichem Vertrag die Wohung an die beiden anderen untervermietet, der Vermieter hat seine Duldung ja schon vorher kundgetan. Das ist ungewöhnlich, da der Vermieter mit der Miete nur den Hauptmieter belangen kann. Nun darf man sich streiten, ob dem Untermietvertrag die selben Fristen zu Grunde liegen, wie dem Hauptmietvertrag.
Vermieter und Hauptmieter haben jedenfalls wenig in der Hand um irgendwas einzufordern, sollte die Untermieterin ihre Wohnung mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.
Es gibt einen Mietvertrag mit einem (Haupt)mieter. Anscheinend 2 Untermietvertäge mdl. ausgehandelt. Die Untermieter sind nur Ihrem Vermieter= Hauptmieter vertraglich verpflichtet. Kündigungsfristen ergeben sich wenn nichts vereinbart ist die gesetzliche von 3 Monaten. Der Vermieter der Wohnung hat also nur vertragliches mit dem Hauptmieter die Untermieter haben damit nichts zu tun.
Werner, sind Sie sich da sicher das die Rechtslage so aussieht?, 3 Monate Kündigungsfrist auf eine Bindung mit dem Hauptmieter und mit dem Vermieter nichts zu tun? Wenn das so stimmt, vielen Dank damit ist uns sehr geholfen. Ich nehme das natürlich nur als RAT und nicht als individuelle Rechtsberatung auf die ich mich dann voll und ganz stütze
Wie wäre es wenn sie auszieht und die restlichen Monate bezahl für die Miete, mit den Nebenkosten Strom und Wasser? könnte sie diese separaten Kosten weg fallen lassen oder müssen die weiterhin wie gesagt, geteilt werden rechtlich? MfG
Zuletzt bearbeitet von willilist am 30.03.09, 13:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
Werner, sind Sie sich da ganz sicher das die Rechtslage genau so aussieht?, 3 Monate Kündigungsfrist auf eine Bindung mit dem Hauptmieter und mit dem Vermieter nichts zu tun? Wenn das so stimmt, vielen Dank damit ist uns sehr geholfen.
hier findet keine individuelle rechtsberatung statt.
auch wenn sich werner sicher ist, können Sie nicht sicher sein. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Ich nehme das natürlich nur als RAT und nicht als individuelle Rechtsberatung, auf die ich mich dann voll und ganz stütze . Ich habe wohl noch nicht die Reife um mich hier bei Ihnen Perfekt präsentieren zu können, tut mir leid. Es wurde mir aber schon einiges klarer durch dieses Forum also Danke.
Werner, sind Sie sich da ganz sicher das die Rechtslage genau so aussieht?, 3 Monate Kündigungsfrist auf eine Bindung mit dem Hauptmieter und mit dem Vermieter nichts zu tun? Wenn das so stimmt, vielen Dank damit ist uns sehr geholfen.
Der Fall ist wesentlich komplexer. Es soll eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart sein. Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung wird vom konkreten Inhalt abhängen. Karsten hat schon eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch erwähnt. In diesem Fall wäre die Laufzeitvereinbarung zwischen Vermieter und Hauptmieter wirksam. Man könnte nun durchaus unterstellen, dass die Untermieter mit dem Hauptmieter einen gleichleutenden Vertrag abgeschlossen haben. Damit wären auch die Untermieter an die vereinbarte Laufzeit gebunden.
Die Abgrenzung zwischen einem ganz normalen Mietverhältnis und einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch kann im Einzelfall schwierig sein. Es werden alle Umstände des Einzellfals zu berücksichtigen sein.
Zitat:
Wie wäre es wenn sie auszieht und die restlichen Monate bezahl für die Miete, mit den Nebenkosten Strom und Wasser? könnte sie diese separaten Kosten weg fallen lassen oder müssen die weiterhin wie gesagt, geteilt werden rechtlich? MfG
Ein Auszug befreit nicht von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Das gilt ohne Einschränkung.
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