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Verfasst am: 30.03.09, 12:30 Titel: Beamter als Bürgermeister
Hallo,
angenommen ein Beamter A in Hessen (Kreisbeamter) bewirbt sich als Bürgermeister der Stadt B und wird auch gewählt. Hat er nach Ablauf der Wahlzeit und nicht Wiederwahl einen Anspruch auf seinen Dienstposten, den er vor der Wahl hatte oder ist ihm die Rückkehr in seinen ehemaligen Job verwehrt??
Vielen Dank.
Lieber niemand2000,
die Metapher finde ich nett, auch wenn die wiki zahlreiche andere Definitionen hierzu kennt Aber jeder weiß ja, was damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, auch wenn es hier nur die "kleine Politik" ist. Im Übrigen kein Phänomen nur für Lehrer, sondern für den öD wohl häufig anzutreffen.
Zuvörderst hilft natürlich erst mal der Blick ins zutreffende BG, hier . Daneben wären weiter die Bestimmungen der jeweiligen Kommunalverfassung zu beachten, siehe hier . Ich schließe mal aus, dass etwaige Hinderungründe bei der Wahl keine Rolle spielten, sodass § 43 HGO nicht weiter zu problematisieren wäre. Also bliebe A lediglich der Weg, entweder Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge beim Kreis zu beantragen oder eben die Anordnung desFortbestehens seines jetzigen Dienstverhältnisses neben dem neuen, da ansonsten § 39 (19 Nr. 3 HBG greift.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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