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Verfasst am: 30.03.09, 12:59 Titel: Hartz 4 und zuzug des Lebensgefährten
Hallo, ich habe eine Frage.
Wenn Mieterin A in einer Wohnung haust, welche durch das Arbeitsamt finanziert wird und Hartz 4 bezieht, muss das Arbeitsamt dann darüber informiert werden, wenn der neu gewonnene Lebensgefärhte mit einzieht. Dieser ist Arbeitstätig und nicht mit im Mietvertrag eingetragen.
Ein Zuzug von Lebensgefährten ohne Überbelegung der Wohnung ist ja nicht beim Vermieter zu melden.
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