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Verfasst am: 23.03.05, 21:34 Titel: Verschulden des Notars?
A kauft von B eine ETW für EUR 54.000,00. Beim Abschluss des Kaufvertrages hat der Notar den Grundbuchinhalt zuvor beim Grundbuchamt nicht eingesehen, ohne dies gesondert im Kaufvertrag zu erwähnen.
Dem Käufer ist lediglich eine vorrangige Grundschuld der Sparkasse in Höhe von EUR 75.000,00 bekannt.
Es wird lastenfreie Umschreibung vereinbart.
Bei Eintragung der Eigentumsvormerkung stellt der Notar fest, dass ein Antrag des Finanzamtes auf Eintragung einer Sicherungshypothek (Höhe ist nicht bekannt) vorliegt.
A bekommt vom Notar kurz darauf telefonisch mitgeteilt, dass die einzutragende Höhe der Sicherungshypothek EUR 1.500,00 beträgt. Die Sparkasse ändert ihren Treuhandauftrag für ihre Löschungsbewilligung dahingehend, das der Betrag von EUR 1.500,00 vom KP an das FA abgeführt wird.
Daraufhin beginnt A mit der Renovierung der ETW und bestellt Grundschulden, in dem Glauben, dass die Angelegenheit geregelt ist. Der Sicherungshypothek wird auf Anraten des Notars der Vorrang vor der Eigentumsvormerkung und den Grundschulden eingeräumt, um weitere Eintragungen evtl. Gläubiger des Verkäufers zu verhindern. Zudem sei ja wegen der Einigung der Sparkasse und dem FA die Erteilung der Löschungsbewilligung durch das FA nur noch eine Formalität.
Nachdem nach drei Wochen immmer noch keine Löschungsbewilligung des FA vorliegt, hakt der Notar auf Drängen von A nach, denn die Renovierungen sind inzwischen bereits fertiggestellt. Der Notar teilt A mit, die Höhe der Sicherungshypothek betrage nun EUR 16.000,00. Er gibt zu seiner Verteidigung vor, er hätte die Höhe der Sicherungshypothek damals bei Eintragung der Eingentumsvormekrung ja nicht gewusst.
Die Nennung der zuvor angegebenen EUR 1.500,00 streitet er nun plötzlich ab.
Offensichtlich hat der Notar es versäumt, sich über die Höhe der Sicherungshypothek beim FA selbst kundig zu machen, und hat sich auf die Informationen der Sparkasse verlassen und diese an A weitergegeben.
Nun sitzt A auf Kohlen und hat noch immer keine Löschungsbewilligung vom FA.
A hat sich auf die mündlichen Aussagen seines Notars (der übrigens Hausnotar bei der Bank ist , bei der A arbeitet) verlassen.
Zweitschriften vom Schriftverkehr des Notars wurden A nicht zugesandt. Lediglich der Treuhandauftrag der Sparkasse konnte von A bei einem Notarbesuch eingesehen werden.
Was sind nun die Möglichkeiten von A? Hat der Notar hier nicht die nötige Sorgfalt walten lassen?
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