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Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ?
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Edgar
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 13:38    Titel: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Meine Frau ist am 17. September per PsychKG in eine Klinik eingewiesen worden.
Nach 5 Tagen erfolgte eine Anhörung im Krankenhaus.
Dort wurde entschieden:

1. Aufhebung PsychKG
2. Betreuung für 6 Monate (Gesundheit und Aufenthalt)
3. 6-wöchiger Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie

Vorerst übernimmt die Stadt die Betreuung. Es soll ein Betreuer zugeteilt werden.

Muß ich als Ehemann nun was tun ?
Muß ich einen Betreuer suchen, oder macht dies die Betreuungsstelle der Stadt ?
Habe ich überhaupt Einfluß auf die Auswahl der Person als Betreuer ?

Danke für Antworten
Edgar
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 08:55    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Den Betreuer sucht das Amtsgericht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle der Stadt aus. Allerdings stellt sich die Frage, warum Sie als Ehemann nicht zum (vorläufigen) Betreuer bestellt worden sind. Dies wäre der Normalfall. Sind Sie nicht zur Übernahme bereit? Oder gab es insofern andere Probleme, die das Gericht davon abhielten, Sie zu bestellen?

Gruß
Vormundschaftsrichter
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Edgar
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 09:36    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Ich wurde überhaupt nicht angesprochen. Selbst über den Anhörungstermin im Krankenhaus wurde ich erst, per Schreiben vom Amtsgericht, einen Tag nach dem Termin informiert. Habe ich als Ehemann kein Recht bei dieser Anhörung anwesent zu sein ?

Ich kann mir allerdings vorstellen, warum man mich als Betreuer außen vor gelassen hat.
Meine Frau war in einem solch verwirrten Zustand, daß sie glaubte, daß alle Bekannten und Verwandten sie und unsere Kinder vergiften wollten. So hat sie während der Anhörung (habe Protokoll erhalten) auch behauptet, ich wolle sie vergiften.
Leider bin ich so ziemlich der Einzige, der nach allen Geschehnissen in den letzten Wochen noch zu meiner Frau steht. Alle anderen haben sich bereits, nach den Anschuldigungen, zurückgezogen (keine Besuche in der Klinik, usw.).

Habe ich denn irgenteinen Einfluß auf die Auswahl des Betreuers ?

Edgar
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Vormundschaftsgericht
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 11:13    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Sie können beim Gericht beantragen, selbst zum Betreuer bestellt zu werden.


.
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GastBerta
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 16:26    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Edgar, ich versteh eins nicht: 1. Aufhebung PsychKG und an dritter Stelle, 6 Wochen Geschlossene. M.E. ist 6 Wochen Geschlossene das PychKG, also dessen Anwendung. 1/2 Jahr geht ja noch, soweit Ihr nicht für die Kosten aufkommen müsst.
Auch ne Sauerei, dass keine Anhörung von Dir erfolgte sowie Dir kein Beschluss als naher Angehöriger zugestellt wurde. Hier liegt eindeutig ein Versäumnis des Gerichts vor. Du MUSST informiert und vorgeschlagen werden, ob Du die Betreuung annehmen möchtest. Laß Dir ne gute Begründung für die Nichtannahme einfallen, falls gewünscht. Nahe Verwandte sind bei der Betreuung vorrangig als Betreuer zu behandeln.

Falls Du die Betreuung übernehmen möchtest und kannst, solltest Du dies dem Gericht mitteilen. Allerdings wird die zu Betreuende hierzu gehört und falls sie ablehnt, wirst Du nicht als Betreuer eingesetzt. Überlege Dir die Annahme der Betreuung sehr gut, denn es ist möglich, dass Du gegen den Willen der Frau einen Beschluss bei Gericht erwirken musst, wenn's ihr wieder mal so schlecht geht, dass PsychKG angewendet werden muss (Gefahr für Leib und Leben eingenes und der anderen). Als Angehöriger ist man da echt in ner Zwickmühle, Gruss
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Edgar
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 08:50    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Hallo GastBerta !

Meine Frau ist per PsychKG eingeliefert worden. Bei der Anhörung 5 Tage später in der Klinik, wurde sofort eine Betreuung beschlossen, da meine Frau auf die gestellten Fragen zusammenhanglose Antworten gegeben hat.

PsychKG ist aufgehoben worden, in vorerst die Stadt als Betreuer ernannt worden. Im Rahmen dieser Betreuung (Gesundheits und Aufenthalt) ist sofort ein weiterer Aufenthalt für 6 Wochen entschieden worden (also wohl von der Stadt !).

Was würden den in etwa für Kosten anfallen, wenn ein Berufsbetreuer benannt wird ?
Wie sieht das mit dem Berufsbetreuer nach dem Klinkaufenthalt aus, kommt dieser täglich zuhause vorbei, oder wie läuft dies im Regelfall ?

In wie weit trägt die Krankenkasse solche Kosten ?

Edgar
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 09:46    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

GastBerta hat folgendes geschrieben::
Edgar, ich versteh eins nicht: 1. Aufhebung PsychKG und an dritter Stelle, 6 Wochen Geschlossene. M.E. ist 6 Wochen Geschlossene das PychKG, also dessen Anwendung.
... wenn's ihr wieder mal so schlecht geht, dass PsychKG angewendet werden muss (Gefahr für Leib und Leben eingenes und der anderen).



Das hatte Edgar schon ganz richtig erklärt.

Wenn eine Betreuung eingerichtet ist, kann das PsychKG grds. nicht zur Anwendung kommen (die Juristen nennen das "subsidiär"). Eine Unterbringung "in der Geschlossenen" ist dann allein aufgrund des BGB (also Betreuungsrechts) zulässig. Eine Unterbringung nach Betreuungsrecht hat etwas andere Voraussetzungen als PsychKG.

Gruß
Vormundschaftsrichter
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GastBerta
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 10:21    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Herr VormRichter, vielen Dank für die Aufklärung. Da lag ich ja total daneben, Gruss
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GastBerta
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 10:31    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Nein, der Berufsbetreuer kommt nicht jeden Tag. Schön wär's für manchen. Er schaut alle 14 Tage nach Terminvereinbarung vorbei. Wenn's mal wieder brennt, kommt er vielleicht auch früher, um sich vom Zustand zu überzeugen. Die Caritas bietet z.B. zusätzlich die häusliche Betreuung an. Da kommt 1 x wöchentlich jemand zum Einkaufen usw. für vielleicht 2 - 3 Stunden. Zum Putzen z.B. ist weder die häusliche Betreuung noch der Betreuer zuständig.

Soweit ich weiß, zahlt die Kasse nix, es ist ja keine Pflege.

Wenn ihr genügend Geld habt, kostet der Berufsbetreuer ca. 30,-- € / Stunde. RA ist teurer.
Es kann sein, dass man anteilig an den Betreuungskosten beteiligt wird, aber dies prüft wiederum das Gericht (Rechtspfleger).

Bei einer problemlosen Betreuung sind das im Monat ca. 4 Stunden (mit Anfahrt für Betreuer).
Die Vermögensverhältnisse müssen zwecks Prüfung durch das Gericht offengelegt werden, Gruss Berta
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Edgar
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 11:27    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Bei der Anhörung in der Klinik, wurde meiner Frau auch ein Verfahrenspfleger (ein Rechtsanwalt) zugewiesen.
Der arbeitet doch auch nicht kostenlos, oder ?
Hat dieser Rechtsanwalt noch sonstige zukünftige Aufgaben als sogenannter Verfahrenspfleger ?

Ich diesen Rechtsanwalt mal angerufen, jedoch als Ehemann keine Informationen bekommen. Er sagte, er würde meine Frau vertreten, und dürfe mir keine Auskünfte geben.

Wie sieht es zudem mit weiteren gesundheitlichen Gutachten zu späteren Zeitpunkten aus ? Zum Beispiel nach diesen 6 Monaten Betreuung wird, soweit ich das verstanden habe, ein Gutachten erstellt, um zu entscheiden, ob eine weitere Betreuung notwendig ist. Von wem wird dieses Gutachten erstellt (Sozialpsychiatrischer Dienst ?)? Kostet das was ?

Ich befürchte, da wir für die Tilgung eines Hypothekendarlehens in 3 Jahren etwas angespart haben, daß dieses nun draufgehen könnte.

Edgar
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 17:15    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Bei uns hat der Verfahrensverpfleger nix gekostet.
Das Gutachten wird vom Gericht in Auftrag gegeben.
Entweder muss wieder ein Gutachter ran
oder

die Betreuungsbehörde vor Ort und der Betreuer erscheinen dann gemeinsam in der Whg. der Betreuten, unterhalten sich mit ihr und dann wird auf deren Hinweise und Erkenntnisse bei Gericht entschieden. Meist 4 Wochen bis 6 Wochen vor Ablauf des Beschlusses, der ein 1/2 Jahr gültig ist. Sollte die Betreute innerhalb dieses halben Jahres wieder einen psychotischen Schub bekommen, ins Krankenhaus müssen, ist meist davon auszugehen, dass die Betreuung auf 2 J. verlängert wird. Aus nem Betreuungsbeschluss kommt man so schnell nicht raus ohne Anwalt.
Da sollte schon eine lange Zeit vergehen ohne irgendwelche gesundheitliche psychischen Probleme. Aber wenn Deine Frau gegen Dich als Betreuer stimmt, wird deren Willen bei Gericht anerkannt. Einerseits sind sie psychisch krank, andererseits stärkt man noch den Willen zur Entscheidung während dieses kranken Zustands.

Sollte die Betreuung das letzte Geld aufzehren, müsst Ihr Euch vorher erkundigen, denn es kann ja nicht Sinn der Betreuung sein, dass ihr finanziell noch obendrein drauflegen müsst. Die Betreuungsbehörde vor Ort, ob die kostenlos ist, weiß ich nicht. Aber ein Berufsbetreuer kostet, Gruss Berta
Weinen
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Edgar
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 12:30    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Ist den die Anzahl der Besuche des Betreuers rechtlich festgelegt, oder entscheidet
dies der Betreuer selbst (der würde doch die Anzahl der Besuche hoch halten, wegen Verdienstmöglichkeit, oder ?)?

Da meine Frau, auf der Grundlage der angeordneten Betreuung, nun für mindestens 6 Wochen in der Klinik bleiben muß, habe ich hierzu noch 2 Fragen:

Wer entscheidet über einen längeren Aufenthalt in der Klinik, die behandelden Ärzte, oder der zukünftig benannte Betreuer, oder beide ?

Hat meine Frau, bei Besserung des Zustandes, die Möglichkeit über Tag 2-3 Stunden nach Hause zu kommen, trotz Betreuungsbeschluß (Gesundheit und Aufenthalt) ?

Edgar
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 13:28    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Edgar, die Besuche sind nicht festgelegt. Normalerweise alle 14 Tage für 1 - 2 Stunden Besprechung

Die Entscheidung über Verlängerung der 6 Wochen trifft der Arzt der Klinik und teilt dies dem VormRichter mit. Falls der Arzt der Meinung ist, dass ein längerer Aufenthalt dringend erforderlich sei, so wird er dies gegenüber dem Gericht begründen müssen. Ohne seine Einwendungen läuft der Beschluss genau nach 6 Wochen ab.

Ja, wenn Arzt meint, sie könne mal für 1 Tag nach Hause, sog. Belastungserprobung, dann ist das o.K. Aber Verantwortung hierfür muss dann von Dir übernommen werden, d.h. sie sollte nicht alleine zum Einkaufen geschickt werden und immer in Begleitung sein.

Regelmässige Besuche in der Klinik sind wichtig, vor allem lasst Euch das Patientenblatt kopieren, auf dem alle Daten, wie Medikamente usw. vermerkt sind. Dies kann sie anfordern, DU wirst es nicht bekommen. Mache Dich mal mit Medis vertraut und deren Nebenwirkungen. Ein sehr gutes Forum zum Austausch ist auch das Psychiatrienetz Köln. Das sind alles Psychiatrieerfahrene, die gute Tipps geben können, viel Glück
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Edgar
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 13:56    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Also ist es nicht so, daß der Betreuer über den weiteren Aufenthalt in der Klinik entscheidet, obwohl eine Betreuung für Gesundheit und Aufenthalt für 6 Monate beschlossen wurde ?

Es entscheidet also letztendlich der Arzt und nicht der Betreuer ?

Ist der zukünftige Betreuer (derzeit die Stadt) nur für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt zuständig ?

Erfolgt eine weitere richterliche Anhörung nach den beschlossenen 6 Wochen Klinikaufenthalt ?

Tschuldigung für die vielen Fragen, aber ich bin derzeit immer davon ausgegangen, daß sich demnächst ein Berufsbetreuer sehen läßt, der dann alles weitere (z.B. weiterer Klinikaufenthalt) entscheidet. Da scheine ich etwas falsch verstanden zu haben. Man hat ja keine Erfahrungen, was das betrifft.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.10.04, 21:37    Titel: Re: Betreuung für Ehefrau - wie läuft das ab ? Antworten mit Zitat

Edgar hat folgendes geschrieben::


Also ist es nicht so, daß der Betreuer über den weiteren Aufenthalt in der Klinik entscheidet, obwohl eine Betreuung für Gesundheit und Aufenthalt für 6 Monate beschlossen wurde ?

[color=red]Nein.
Betreuer entscheidet das nicht. Nur der Arzt.[/color

]Es entscheidet also letztendlich der Arzt und nicht der Betreuer ?
ja.

Ist der zukünftige Betreuer (derzeit die Stadt) nur für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt zuständig ?

Nein, hauptsächlich anschliessend.Dann ist es die Betreuungsbehörde von Eurer Stadt. Die kümmern sich nach dem Aufenthalt um sie.Erfolgt eine weitere richterliche Anhörung nach den beschlossenen 6 Wochen Klinikaufenthalt ?

Nein, der Arzt entscheidet, ob nach 6 Wochen Ende oder nicht und der Richter wird den Beschluss dementsprechend verlängern und der Ehefrau zustellen.

Tschuldigung für die vielen Fragen, aber ich bin derzeit immer davon ausgegangen, daß sich demnächst ein Berufsbetreuer sehen läßt, der dann alles weitere (z.B. weiterer Klinikaufenthalt) entscheidet. Da scheine ich etwas falsch verstanden zu haben. Man hat ja keine Erfahrungen, was das betrifft.


Ich hatte die Erfahrung auch nicht, habe mich aber bisserl ins Beteuungsrecht eingearbeitet und vor allem in die Krankheit. Gehe ich recht in der Annahme, dass Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis festgestellt wurde?

Bitte frage doch mal bei dieser Betreuungsbehörde nach, ob das auch Geld kostet.,

Vielleicht schliesst Du Dich ner Selbsthilfegrupppe an, da kannst Du viel Frust loswerden und viele Infos bekommen. Infos darüber erteilt Dir die Psychiatrie, Gruss Berta
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