Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - private krankenversicherung könnte sie die kosten übernehmen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

private krankenversicherung könnte sie die kosten übernehmen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
yamanose
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 18:52    Titel: private krankenversicherung könnte sie die kosten übernehmen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe am 01.12.2004 zu meiner gesetzlichen krankenversicherung eine zusätzliche private krankenversicheurng der alten oldenburger abgeschlossen.
in den tarifbedingungen steht:Bei einer Veränderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien übernimmt die Zusatzversicherung 75 % der Kosten für erforderliche Sehhilfen, und zwar fürBrillen (einschl. Fassungen),Kontaktlinsen.Maximal erstattet werden 150 Euro.
nun war ich beim augenarzt der mir eine brille verschrieben hat.
der optiker verlangt nun 170,00 Euro für die Erstbrille inkl Gläser.
Kann ich Eurer meinung mit einer Kostenerstattung von 150,00 Euro der Krankenkasse rechnen?
danke ...
wenn einer sich mit brillen auskennt:ist 124,00 Euro für ein Gestell und 46,00 Euro zu teuer oder sind das normale preise?
Die Brille wird am Donnerstag fertig sein...muss ich die kosten vorstrecken?
hoffe einer kann mir helfen..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Abschluss einer privaten KV ist eine allgemeine Wartezeit von 8 Monaten einzuhalten. In dieser Zeit gibt es dafür keine Erstattung.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

die allgemeine wartezeit beträgt 3 monate. es gibt auch besondere wartezeiten für entbindung, psychotherapie, zahnersatz, zahnbehandlung und kieferorthopädie (8 Monate). die tarifbedingungen können aber auch davon abweichen. eventuell wurde auf wartezeiten verzichtet.

zunächst holen sie ihre brille ab und zahlen die rechnung. danach reichen sie die rechnung bei ihrer versicherung ein. sie werden dann schon sehen, ob sie kohle von der versicherung erhalten... Winken

ich gehe mal schwer davon aus, dass sie auf den kosten sitzen bleiben.

man kann eine brille für 100 und für 1000 euro bekommen... die brillen-leistungen der versicherer sind begrenzt, weil medizinisch notwendiges, aber kein luxus erstattet werden soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da habe ich wohl doch schon geschlafen!
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.