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Verfasst am: 23.02.05, 10:23 Titel: Zuständigkeit SGB II oder SGB XII
Hallo,
ich bin ein Mitarbeiter eines Sozialamtes und Zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII.
Derzeit ergeben sich in einigen Fällen für uns Probleme in der Zuständigkeit des SGB XII oder SGB II. So z.B. folgende Fallkonstellation:
Frau X wohnt mit ihrem Lebensgefährten und ihren 3 Kindern in einem Haushalt. Alle 3 Kinder sind unter 15 Jahre und nicht von dem Lebensgefährten. Der Lebensgefährte unterhält Frau X, sodass sie kein Arbeitslosengeld II bekommt. Weder Frau X noch die Kinder haben einen Krankenversicherungsschutz.
Die Meinung der SGB XII Mitarbeiter ist folgende:
Da Frau X erwerbsfähig ist und auch einer geringfügigen Tätigkeit nachgeht, gehört sie dem Grunde nach zum Personenkreis des SGB II. Durch eine Arbeitsaufnahme in größerem Umfang könnte sie ihren Bedarf (hier Krankenhilfe) als auch den ihrer Kinder reduzieren oder sogar ganz decken.
Weiterhin bilden Frau X, ihr Lebensgefährte und die Kinder eine Bedarfsgemeinschaft (§ 7 (3) Nr. 4 SGB II). Dies hat gem. § 9 (2) S. 3 SGB II (Grundsatz der fiktiven Bedarfsgemeinschaft) die Auswirkung, dass das Einkommen und Vermögen des Stiefvaters oder wie im vorliegenden Fall des Lebensgefährten, nicht zur Deckung des Bedarfes der Kinder einzusetzen ist. Gleichzeitig gehört Frau X mit ihren Kindern jedoch somit zum Personenkreis des SGB II.
Dies hat die Mitarbeiter der SGB II Abteilung leider nicht überzeugt und sie sind weiterhin der Meinung der Sachverhalt müsste im Rahmen des SGB XII abgewickelt werden.
Kann jemand Tipps geben wie in solchen Fällen verfahren wird?
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