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Hallo,
ich habe bis jetzt Arbeitslosengeld bezogen und nun komme ich leider in Arbeitslosenhilfe.
Bisher hatte ich ein Bemessungsentgeld von 660 EURO woraus sich ein Arbeitslosengeld von 309,40 Euro/wöchentlich berechnet hat.
Nun hat da AA mir den Bewilligungsbescheid für die ARbeitslosenhilfe geschickt.
Darin steht das ich aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr meinen Beruf ausüben kann und deshalb das Bemessungsentgeld auf 370 Euro gesenkt wird.
Daraus berechnet sich eine Arbeitslosenhilfe von 166 euro/wöchentlich , also fast die Hälfte weiniger wie bisher.
Ist das richtig?
kann ich dagegen angehen?
wenn ja, wie?
Noch zu sagen ist, das dass AA mir keine Umschulung bewilligt weil ich nicht krank genug bin.
Die LVA bewilligt nur ein Eingliederungszuschuss und auch keine Umschulung.
grundsätzlich kann die Arbeitsagentur Sie bei gesundheitlichen Einschränkungen "fiktiv" einstufen. Allerdings muss hierzu ihr Leistungsvermögen ermittelt werden und eine hierzu passende Tätigkeit, auf die sich die Vermittlungsbemühungen richten.
Im Einzelnen gibt es unendlich viele "Stellschrauben" für die Einstufung. Sie können in jedem Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Sinn macht das, wenn Sie sich in Ihrem Leistungsvermögen falsch eingestuft sehen oder wenn Sie meinen, dass Sie auch noch andere Tätigkeiten verrichten können, als die von der Agentur zugrunde gelegten.
Falls Sie in der Gewerkschaft sind, werden Sie ggf dort kostenlos beraten. Den Widerspruch sollten Sie eventuell fristwahrend einlegen. Auf der Seite http://www.sozialgerichtsbarkeit.de finden Sie Hinweise zum Gang des Widerspruchs- und Klageverfahren.
Unter dem folgenden Link, kannst Du Dich mal kurz Informieren, welche Gründe es noch geben könnte warum man sich gerade bei Langzeitarbeitslose beim AA auf stur stellt.
Da kann man auch die neue Ich-AG Regelung besser verstehen.
Sparen durch Schikane
Wie die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslose austrickst
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