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Wir durften keine Anzeige aufgeben nur Rauswurf !!!!!!!!!!!
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peter638
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 14:58    Titel: Wir durften keine Anzeige aufgeben nur Rauswurf !!!!!!!!!!! Antworten mit Zitat

Folgenden Fall möchte ich mal Schildern und eure Meinung dazu hören !
Dieses Schreiben habe ich zu der Dienststelle per Fax gesendet da mir eine Persönliche
Auskunft verwehrt wurde !
*****************************************************************************************
Sehr geehrte Damen und Herren

Am 27.05.05 gegen 20 Uhr habe ich zusammen mit meinen Sohn F**** P**** versucht bei der Dienststelle B******* O********straße 40 eine Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, diese wurde uns allerdings verwehrt mit der Begründung das die Gegenseite ja auch keine Anzeige gemacht hat.
Ich sagte den Beamten das ich gerne die Verletzungen meines Sohnes, die auch sichtbar waren bzw. sind gerne Schriftlich notiert haben möchte, daraufhin sagten mir diese beiden Beamten die auch am Morgen des 27.05.05 gegen 4 Uhr 20 in W********** H********** bei Familie S***** (Tatort) anwesend waren ,, hier wird keine Anzeige aufgenommen laut aussage ist ihr Sohn ja selber Schuld,,
Als ich dann ein wenig laut wurde und sagte das ich es eine Unverschämtheit finde das jemand keine Anzeige machen kann der Verprügelt wurde, bin ich von den Beamten auf übelster weise aufgefordert worden den Raum zu verlassen mit den Hinweis ,,ich kann sie auch rausschmeißen,,

Weder wurde von meinen Sohn eine Anzeige aufgenommen noch bekam ich eine Auskunft darüber wo oder wann er eine Anzeige machen kann ! Das einzige was gemacht wurde waren 2 Fotos und die Personalien wurden Notiert.
Gegen 23 Uhr (27.02.05) musste ich mich wundern das einige Beteiligte die bei diesen Vorfall von 4 Uhr Morgens den Vorfall (Rauswurf meinerseits) Dienststelle B******* 20 Uhr schon erfahren haben, die Dienststelle B******* soll bei Familie S***** angerufen haben und sagte das Herr P**** mit seinen Sohn eine Anzeige machen wollten aber den Herrn P**** haben wir Rausgeschmissen.

Ich unterstelle einen der Beamten von der Dienststelle B******* das er der Familie S***** in W********** von unsere versuchte Anzeigen Bericht erstattet hat und dann noch gesagt hat das Herr ***** Rausgeschmissen wurde, was er eigentliche nicht sagen dürfte. Man könnte ja Denken das der eine Beamte etwa mit Herrn S***** Verwandt oder Befreundet ist und ihn deshalb Informationen zuspielt !

Nun frage ich mich:

Warum darf mein Sohn keine Anzeige machen, oder darf ich als Bürger nur eine Anzeigen machen wenn ich eine Anzeige von der Gegenseite bekomme ?

Dürfen Polizeibeamte sich dermaßen gehen lassen und mich als Steuerzahlenden Bürger an die Luft setzen nur weil ich mein Recht verlange ?

Dürfen Polizeibeamte vorfälle weiter tragen die einen dritten normaler weise nichts angehen ?


Meine Frage ist nun, kann ich diese drei Beamten Anzeigen wegen Nichterfüllung ihrer Arbeit ?
Sie werden doch eigentlich von Staat bezahlt um solche Arbeiten bzw. Anzeigen aufzunehmen !

Ich bin eigentlich bis heute in der Annahme gewesen das wir in einen Rechtsstaat leben nur heute Abend habe ich das Gefühl gehabt das man diese drei Beamten in ihrer Freizeit gestört hat aber um Herrn S***** bericht zu erstatten hatten sie wohl genug Zeit gehabt und opferten gerne ihre Freizeit.

Ich behalte mir vor diesen Vorfall der Presse mitzuteilen !

************************************************************************************************

Der Tathergang war so:
Mein Sohn war auf einer Privatfeier gegen 4 Uhr morgens bekam ich einen Anruf das es auf dieser Feier Streitigkeiten mit meinen Sohn gibt, ich verstädigte meine Frau da ich Taxifahren bin und nicht schnell genug vor Ort sein konnte. Meine Frau hat sofort unseren Sohn angerufen und bei diesen Gespräch hat sie mit gehört das einer der Gäste zu unseren Sohn sagte ,, lass das Telefonieren sein ich haue dir ein an die Fre**e,, dieses berichtete mir meine Frau dann über Handy als ich 10 Minuten später auch auf dieser Feier erschien standen der Hausherr und einige Gäste vor der Tür und sagten das mein Sohn eine Lampe beschädigt haben soll.
Mein Sohn berichtete mir das einer der Gäste auf ihn eingeschlagen hat, auf meine frage wer das gewesen ist bekam ich von Hausherrn die Antwort ,,keiner hat ihren Sohn geschlagen,, Da alle auf dieser Feier angetrunken waren habe ich meinen Sohn nach Hause gebracht und wollte die Sache am Nachmittag klären. Als ich allerdings zu Hause war stellte sich wohl Raus das ein Gast ihn doch geschlagen hat und darauf machten wir uns gegen Mittag zur Polizei und wollte zusammen eine Anzeige wegen Körperverletzung machen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten, da man ja bei Polizei-Beamten wohl immer den Kürzeren zieht !

Ich möchte noch betonen das weder mein Sohn noch ich Betrunken waren als wir Anzeige erstatten wollten.

Die Anzeige haben wir mitlerweile bei einer anderen Dienststelle gemacht.

Peter
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qw
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Schick die Anzeige schriftlich direkt zur Staatsanwaltschaft. Dann kann dich keiner rausschmeissen und es wird ermittelt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.03.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

evtl. Strafanzeige wegen (versuchter) Strafvereitelung im Amt gegen die Beamten der Dienststelle erstatten.
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Tschingis
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 108
Wohnort: Thueringen

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anzeige wegen KV gem. § 223 StGB ist doch durch die Fragestellerin bereits erfolgt, denn gem. § 159 StPO kann die Anzeige mündlich oder schriftlich angebracht werden. Sie ist zwar zu beurkunden durch eine Zeugenvernehmung, aber durch die Kundgabe, dass Junior körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt wurde liegen zumindest zureichende tatsächliche Anhaltspunkte einer Straftat gem. § 152 StPO vor und die Polizeibeamten sind gem. § 163 StPO in der Pflicht.
Ich würde nunmehr noch einen Strafantrag gem. § 230 StGB gegen den Täter stellen unter Berufung auf die mündliche Anzeige vom soundsovielten.
Auch ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter könnte sinnvoll sein und hier kann ohne weiteres auch eine Dienstaufsichtbeschwerde veranlasst werden.
Obwohl ich sagen muß, dass die Beamten eigentlich schon gem. § 163 StPO tätig wurden, denn es wurden Lichtbilder über die Verletzungen von Junior und auch die Personalien festgestellt.
Das Verhalten der Beamten, sollte es so stimmen, war nun wirklich nicht die "feine englische Art".
MfG
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flip
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

meiner meinung nach wurde hier nur eine seite von 2 dargestellt! was bringt denn bitte schön einen Polizisten so aus der Ruhe, dass er jemanden "rausschmeissen" will! da muss ja schon eine heftige auseinandersetzung vorangegangen sein ...

ich denke der fragesteller sollte mal alles schildern und nicht nur der teil, der vorteilhaft für ihn ist!
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

also mir gehts zur Zeit gleich.

mir verweigerten drei polizisten eine anzeige wegen strafvereitelung im amt gegen einen polizisten auszugeben.

jetzt hab ichs halb bei der staatsanwaltschaft gemacht.

der StA sagte, es sei eine strafvereitelung, wenn mir ein polizist verweigert eine anzeige, besonders wegen strafvereitelung im amt anzuzeigen!
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mach Dir nichts darauß Marcdsl der Staatsanwalt kennt Dich nur noch nicht, beim dritten bis achten Besuch in seiner Amtsstube wird er bestimmt auch anders denken Winken
Zumindest muß er dann Deine Akte nicht lange suchen, muß ja nur noch schauen, wo das große Q auf dem Aktendeckel prangert Sehr glücklich
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Graf1962
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Wolfsburg

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 23:57    Titel: Straftaten im Amt Antworten mit Zitat

Hallöchen - ich kenne zwar nicht den genauen Ablauf aller Geschehnisse. Dennoch hat man auch als Bürger "Grundrechte" - z. B. das auf "körperliche Unversehrtheit"! Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwalt, bzw. verwaltungsrechtlich "unselbständige Verwaltungsmittler", die mit Name und Wirkung einer Behörde tätig werden - aber keine selbständigen Verwaltungsakte i. S. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz vornehmen, es sei denn, eine verwarnung aussprechen. Bei Verkehrssachen liegt die überwiegende Zuständigkeit bei den Verwaltungsbehörden, bzw. Gerichten. Mein Typ in diesem Fall: Dienstaufsichtsbeschwerde/ Sachaufsichtsbeschwerde und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft! Beamte nehmen den Vorgang auf - die Staatsanwaltschaft prüft, ob "öffentliches Interesse" besteht, stellt das Verfahren ein oder erhebt Ankalge.
Die Eigenmächtigkeiten eines Pol-Beamten können aus meiner Sicht so nicht hingenommen werden.

Mfg

MPK
_________________
Ich bin gespannt, wann mal wieder nach der Rechtslehre von "Hans Kelsen" (Öster. Staatsrechtswissenschaftler) verfahren werden kann - und man mal wieder auf den Boden einer übersichtlich und einfachen Rechtslehre zurückkehrt...!
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qw
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wo siehst du denn durch die Nichtannahme das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit verletzt? Und außerdem ist die Polizei selbst eine Behörde und erlässt selbstverständlich auch eigene Verwaltungsakte. Eine Verwarnung dürfte indes kein Verwaltungsakt sein. Und wo liegt die Zuständigkeit in "Verkehrssachen" originär bei Gerichten? Und was ist der Unterschied zwischen einer Dienst- und einer Sachaufsichtsbeschwerde?
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.04.05, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und was ist der Unterschied zwischen einer Dienst- und einer Sachaufsichtsbeschwerde?


Sachaufsichtsbeschwerde

Die Sachaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen den sachlichen Inhalt einer Entscheidung,
die auf dem Dienstweg einer Überprüfung und Korrektur durch die
nächsthöhere Dienstbehörde zugeführt werden soll. Eingereicht wird sie beim unmittelbaren
Vorgesetzten, der die Maßnahme zurücknehmen kann, wenn er die Beschwerde
für begründet hält. Korrigiert er seine Maßnahme jedoch nicht, muss er
sie zur Verbescheidung durch die nächsthöhere Dienststelle weiterleiten.

Eine Sachaufsichtsbeschwerde kann auch (anstelle eines Widerspruchs) gegen einen
Verwaltungsakt eingelegt werden; sie hat jedoch – im Unterschied zum Widerspruch
– keine aufschiebende Wirkung und sie eröffnet nicht den Rechtsweg zum
Verwaltungsgericht. Dennoch behandeln die Behörden Aufsichtsbeschwerden gegen
Verwaltungsakte im Zweifel als Widersprüche, um der BeschwerdeführerIn den
verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz zu sichern.


Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich nicht gegen eine Sachentscheidung,
sondern gegen das persönliche Verhalten von BeamtInnen, zumeist Vorgesetzten,
bei dienstlichen Handlungen. (So genannte gemischte Aufsichtsbeschwerden, die
sich sowohl gegen eine Sachentscheidung als auch gegen das persönliche Verhalten
eines Beamten richten, sind möglich.)
Beschwerden gegen einen Kollegen oder eine Kollegin werden zunächst an die
SchulleiterIn adressiert. Vorhergehen sollte jedoch eine persönliche Aussprache (ggf.
mit Vermittlung des Personalrats), um das meist aus einem gestörten Betriebsklima
herrührende Problem zu bereinigen.
Richtet sich die Beschwerde gegen Vorgesetzte, z. B. den Schulleiter, wird die
nächsthöhere Dienstbehörde angerufen.
Zwar charakterisiert der Beamtenvolksmund die Dienstaufsichtsbeschwerde mit
den drei F: formlos – fristlos – fruchtlos. Dennoch kann die Dienstaufsichtsbeschwerde,
wenn sie für begründet befunden wird, zu einem disziplinarrechtlichen
Verfahren gegen die betroffene BeamtIn führen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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FM
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.04.05, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich sagte den Beamten das ich gerne die Verletzungen meines Sohnes, die auch sichtbar waren bzw. sind gerne Schriftlich notiert haben möchte,


Polizeibeamte sind in der Regel weder berechtigt noch befähigt, Verletzungen festzustellen. Dazu legt man besser eine ärztliche Bescheinigung vor.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 13:01    Titel: Re: Wir durften keine Anzeige aufgeben nur Rauswurf !!!!!!!! Antworten mit Zitat

peter638 hat folgendes geschrieben::
....Mein Sohn war auf einer Privatfeier. Gegen 4 Uhr morgens bekam ich einen Anruf dass es auf dieser Feier Streitigkeiten mit meinen Sohn gibt.....


Wie alt ist denn Ihr Sohn, daß er um diese Zeit noch auf Achse ist?

Wenn ich morgens um 4 Uhr angerufen werde, weil mein Sohn sich nicht benehmen kann, dann hau ich ihm eins in die Fresse - egal ob er mich danach anzeigt oder nicht.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verbescheidung
Ich liiieeeebbe Beamtendeutsch.
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 20:16    Titel: Re: Wir durften keine Anzeige aufgeben nur Rauswurf !!!!!!!! Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::

Wenn ich morgens um 4 Uhr angerufen werde, weil mein Sohn sich nicht benehmen kann, dann hau ich ihm eins in die Fresse - egal ob er mich danach anzeigt oder nicht.
Lucky

Ich bevorzuge die Art störfaktoren kurzerhand rauszuwerfen, sollten diese sich wehren gibts immernoch die netten Leute mit den grün-weissen autos, mit denen kann er so lange spaß haben wie er will... Auf den Arm nehmen
_________________
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peter638
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ Lucky

1. Ist das Theater nicht alleine von meinen Sohn gekommen sondern von einigen anderen auch.

2. Braucht mein Sohn sich nicht beleidigen zu lassen weil eine Person auf der Feier meinte wenn man die Grünen Persönlich kennnt könnte man sich alles erlauben.

und
3. Möchte ich nicht auf einer Feier in deinen Haushalt sein


Und nun zum Sachverhalt:
Eine Anzeige gegen die Beamten habe ich gemacht das Verfahren läuft aber noch auf jeden fall haben die Beamten ihr fehlverhalten eingestanden nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe.
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